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Der israelitische Volkslehrer · 1856-05-01 · Heft 5 (Mai 1856) · page 35

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Journal
Der israelitische Volkslehrer
Volume
5 (1856)
Issue
Heft 5 (Mai 1856)
Date
1856-05-01
Page
– (sequence 35)
Language
German
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Rundschau. 157 „Carlsruhe vom 18. May 1769. Nesanel Weil, Ober-Rabiner der sämmtlichen Judenschuft sowohl in den Hochfürstlichen Baden-Durlachischen, als den Baden-Badiscken Landen, welcher hier eigentlich seßhaft war, sich aber in Geschäften nach Rastatt begeben hatte, starb daselbst den 7. May nach einer kurzen Krankheit im 84. Jahre seines Alters nachdem er seinen vorgesetzten beyden Judengemeinden mit voller Munterkeit, Treue und Elfer bis an seinen Tod 20 Jahre vorgestanden, und sich derselben vollkommene Liebe und Achtung erworben hatte Beyde Juvenschatten machten an dessen Körper Anspruch; und die Judenschaft der Hochfürstlichen Baden-Badischen Lande wolte denselben bey sich beerdigt wissen, und die kiesige verlangte dessen Auslieferung, um ihn hier bey sich;u beerdigen. N.ich einem anderthalbtägigen Streit erhielte die hiesige Judenschaft aber den Sieg und den Körper zu ihrem unbeschreiblichen Vergnügen, denn des Herrn MarggrafenS von Baden-Baden Hochfürstliche Durchtaucht hatten die höchste Gnade, der hiesigen Judenschaft, solchen auf ihre unterthänigste Bitte, nicht allein zuzugestehen, sondern auch, zu sicherer Fortbringung desselben ein Eommando, Husaren;n bewilligen, welches diese höchste Gnade, die der Hof-Factor beyder Hochfürstl. Häuser und Oberschultz der hiesigen Judenschaft. Salomon Mayer, auswürkte, desto schätzbarer machte. Den ihnen zugestandenen Corper des Ober-Rablners übernahm also die sich erpres dieserwegen nach Rastatt begebene hiesige Judenschaft, nachdem die Rastatter Judenschaft ihn, mit denen bey ihnen gewöhnlichen (Zeremonien, unter dem Zulauf einer unbeschreiblichen Menge Volks, durch Rastatt und ein Stück Wegs hinausgetragen hatte, und trug ihn, auf ihren Schultern, zu Fuß. aus freyem Willen, und bloS aus Liebe, ohne auszuruhen, oder ohne ihn jemals auf die Erde zu setzen, unter der Begleitung des ihnen zugestandenen Husaren Kommando, vieler von denen Badischen Juden, und einer grossen Menge Volks, binnen vierthalb Stunden, die 5 Stunde« des Wegs hieder. Die Jugend, die alten Juden und die Weiber der hiesigen Judenschaft, gungen demselben auf eine Stunde wegs entgegen, begleiteten ihn in sein Haus, von da er dann, nach der an ihm vollbrachten jüdischen Reinigung, unter Bedeckung eines Commando Infanterie, welches des hiesigen Herrn MarkgrcnenS Hochfürstl. Durchlaucht, aus höchster Gnade dazu zu bewilligen geruhet haben, auf ihren GottSacker, unter erwehnter Begleitung gebracht und daselbst nach einer Leichenpredigt, mit den bey ihnen gewöhnlichen Cereinonien, zur Erbe bestattet wurde. Den IS. darauf wurde seinetwegen ein besonderer Fast- und Bettag angeordnet, und in ihrer Synagoge, bei versammleter samtlicher Judenschaft, eine nach ihrer Art solene"Klag-, Dank- und Buß-Predigt von 3 Rabis gehalten, welche 4 Stunden gedauert. An dem nemlichen Tage geschähe ein gleiches auch von der Judenschaft in denen Hochfürstl. Baden- Badischen Landen, und wird, dem unter denen Juden gewöhnlichen Gebrauch nach, auch nach und nach in allen jüdischen Synagogen, durch ganz Europa geschehen, zur Ehre^ eines ManiteS der bey denen Juden, wegen seiner hohen Gelehrsamkeit berühmt, geehrt und geliebt war " Landau in der bayrischen Rheinpfalz. In einer Correspondenz des Februarhaftes dieser Zeitschrist wird der Woblthätigkeitsnnn der Israeliten, wenigstens in vollem Maaße, den Gemeinden kleinerer Städte und Dörfer abgesprochen und dabei besonders der bayrischen Rheinpfalz tadelnde Erwähnung gethan. Wir müssen diesem Vorwurfe unfern entschiedensten Widerspruch entgegensetzen. Im Gegentheil, wir glauben nicht ^» viel zu sagen, wenn wir gerade den kleineren Gemeinden, und besonders »u der »bayrischen Rheinpfalz« den Wohlthätigkeitssinn in hohem Grade zusprechen und die Palme in diesem alten, schonen Wertkampfe Israels für ne in Anspruch nehmen. Wesn IS vis 2S Familien, unter Teichen in der Regel fast der dritte Theit

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