Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 5 (1856)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1856)
- Date
- 1856-05-01
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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Da< Fest der Namensgebung. zugestanden werden, daß der bisherige Mangel an jeder geeigneten Feier, womit die Religion die neue Israelitin und Woltbürgerin feierlich begrüße, und als die Ihrige willkommen heiße, dem Ehristenthume einen Vorzug vor dem Iudenthume einräumte, welchen wir auf die bezeichnete Weise annähernd auszugleichen suchen müssen. Dazu kommt, daß die Feier der Namensgebung eine so rein menschliche, rein religiöse ik, und der Gedanke, „welche Schicksale werden einst diese Namen umgeben und welcher Ruf wird ihm vorangehen und nachfolgen?" so ernste Betrachtungen hervorruft, daß die betreffende Feierlichkeit als eine für den Lehrer der Religion sehr dankbare und zur Erweckung religiöser Empfindungen und Vorsätze höchst geeignete erscheint. Wir zweifeln daher keinen Augenblick, daß die betreffende Feier dereinst in ihrem ganzen Werthe und in ihrer vollen Bedeutung anerkannt werden und nach Beseitigung der Schwierigkeiten und Vorurtheile, die sich ihr, wie allem Neuen auf dem Gebiete der Religion entgegen drängen, kräftig im Lichte sich entfalten wird; denn ihr Keim ist gesund und zukunftsvoll. Die casuistischen Stellen, welche über denselben Gegenstand Herr Rabbiner Süßkind in der folgenden Nummer vorbringt, wird man mit Interesse lesen. ________ _________ ererbten Glauben (?) unserer Väter.« — Diese Formel, welche aua^im Ausdrucke» namentlich in Gegenwart von Frauen und Kindern, nicht gut gewählt ist, soll bezeugen, daß die Namensgebung kein Aequivatent der Beschneidung sei; und insofern könnten wir sie nur billigen. Allein indem sie von einer durch die Namensgebung geschehenen Bekräftigung der Aufnahme in den GlaubenSbund spricht, so ist sie nach jüdischen Grundsätzen nicht nur verfehlt, sondern beeinträchtigt dadurch, daß sie die Namensgebung so hoch stellt, die Beschneidung geradezu, als bedürf» diese einer nachfolgenden Bekräftigung, die nicht einmal, wie die Wiedertaufe bei manchen Ehristensekten, den Sinn deS mit Bewußtsein erfolgten Eintrittes haben könnte, da ein 3OtägigeS Kind ebenso wenig von sich weiß, als ein 8tägigeS! — Lasse man doch die Erwähung der Beschneidung ganz bei Seite, die mit der Namenaebuna. 515 für beide Arschlrchier gemeinsamen Zeremonie, nichts z» schaffen hat, und wähle man daher für .«naben und Mädchen eine gemeinsame Formel. Ueberhauvt aber halte m^n bei der häuslichen NamenSgeöuna, um jeder Mißdeutung vorzubeugen, confesfionelle Elemente möglichst fern. Je mehr sie sich als eine Ginführung deS Menschen in die große Menschen familie zu erkennen glbt. desto schöner und wirksamer »ird ihre Ausübung sein. — D. Red.