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Der israelitische Volkslehrer · 1856-03-01 · Heft 3 (März 1856) · page 22

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Journal
Der israelitische Volkslehrer
Volume
5 (1856)
Issue
Heft 3 (März 1856)
Date
1856-03-01
Page
– (sequence 22)
Language
German
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80 Zwei neue Vorschläge z. Beseit. d, Chaliza. Zn unseren Tagen nun gar, und nach unseren höheren Anschauungen von Ver Ehe und der Stellung des Weibes ist jede „bedingungsweise Eheschließung" gewiß von der Art. daß das sittliche Gefühl sich dagegen gewaltig sträuben muß, auch abgesehen davon, daß, wo im Talmud von solchen Kiääu5e!»m die Rede ist, dieselben immer nur auf einen speziellen Fall, wenn nämlich der in Aussicht stehende Levir noch sonstige Bedenklichkeiten erregte, llMON21V^ aufwendet werden, ganz im Allgemeinen aber bei allen abzuschließenden Ehen, und sogar für den Fall, wo der Levir bekannt ist und nur in einem fremden Lande sich aufhält, jene kickluseltii! zu gestatten, dieß ist etwas Nagelneues 21"tpO V^I^M) und wäre sicherlich keinem der älteren Raobmen je in den Sinn gekommen. Mit Recht hat daher vr. Einhorn in seinem, in diesen Blättern bereits mitgetheilten Protest auf dieses unmoralische Roth- und Hilfsmittel hingewiesen und stimmen wir unserem geehrten Kollegen hierin vollkommen bei, daß der Schaden Josephs durch die verschiedenen Palliativ mittel, welche man zu verschiedenen Zeiten, bald da bald dort, in Vorschlag gebracht, nicht zu heilen sei, und daß uns nur eine Radikalkur helfen könne. Daß wir uns aber noch nicht in der Lage befinden, um cine solche ertragen zu können, das mögen die Vorgänge in Cleveland am Besten beweisen. _-— Gutmann. "LNN^P Der am angeführten Orte erhebt noch eine andere Einwendung auS ^«damotn 95, 5., wornach bloß bei der Verlobung (^Ol^dt) die Stellung einer Bedingung zulässig ist, nicht aber bei der Eingehung der Ehe selbst (^dNL^- was im Zi"^ Kap. l5, 27. auch;mn Gesetze erhoben ist, unv jwar aus dem ausdrücklich angeführten Grunde: ll^K ^d5"! Er weiß sich gleichfalls nicht anders, als durch ^en fingirten Unterschied zu helfen.- d«7N j'dNLNI 'dUN"!?'"! V2'5 PPM NN'O N5! N7'P2 dNI N7'Z?2 '171 87 M t'w'N'P O^NVI Letzteres lft nicht ernmat richtig, indem die N^LI viesem Falle bedingungsweise geschehen muß, wenn der itzU^ irgendwie Bedeutung baden soll, ja nach einigen Autoritäten muß dieser wiederholt werden 71^>I1 des NUN)- — Die von dem Ausspruch des ..Ieruschalmi-: P?sN-dN 'NQ I^N 21N2^ NO N^NON^ hergeholte Einwe»tdung wird dadurch;u entkräften gesucht, daß jener Ausspruch von einer unbestimmten und im Allgemeinen abstellten Bedingung gemeint sei, wahrend im „Talmud babli» die Bedingung ausdrücklich dahin gestellt wird, daß eintretenden Falles tie Ehe von vornherein ale ungültig angesehen werden solle piSv? .^VNN^PN (vgl. am angeführten Orte). Was bleibt aber alsdann anders übrig, als eiu Concubinat?-

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