Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 5 (1856)
- Issue
- Heft 3 (März 1856)
- Date
- 1856-03-01
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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Angezettelte Juden-Verfolgung „Unsere Verlegenheit hatte sich wenig verringert, denn der Freitag war noch sehr lange; eS war 9 Uhr Morgens. Die Geistesgegenwart ließ unS auf das rechte Mittel gerathen, und Gott gab uns folgenden Plan ein, nämlich nach „Pera" zu gehen, Herr ve Lastro zu Lord Canninz und ich zu Baron von Rothschild. Der Herr Baron ließ mir durch Herrn M. Landau! einen Brief für Rustem-Pascha, dem Secretair seiner Ercellenz Fuad-Vascha, übergeben. Lord Canning schickte einen Dragomann zu dem Nolizei-Minister und hieß ihn zu Me. Hemet-Pascha, dem Eaimacan des GroßvezierS gehen, im Falle der Polizei-Minister nicht zu Hause wäre. Da er Rustem- Pascha nicht hatte finden können, so ging ich selbst, um auch mit dem französischen Gesandten zu sprechen, welcher denselben Schritt unternahm, wie Lord Canning. „Wir kehrten nun nach „Djubali" zurück und empfingen dort alsbald den Besuch eines höheren Beamten des Polizei-MinisteriumS. Aus der Untersuchung die er eingeleitet, ergab sich folgender Sachbestand: „Zwei türkische Frauen waren Donnerstag, Morgens eilf Uhr zu einer jüdischen Hebamme gekommen, um sich über eine Aranheit Raths zu erholen und beim Weggehen, schrie die eine iwn ihnen: „Wo ist denn mein Kind, das ich an der Hausthüre Hab' auf mich warten heißen? Ich habe es an dieser Thüre gelassen und nun ist es nicht mehr da; die Juden haben es genommen, um eS auf Ostern zu speisen*)!" Die beiden Weiber verließen daS HauS, schrieen durch die Straßen, reclamirten bei der Polizei und brachten das ganze Quartier in Aufruhr. „Jener Beamte ließ sofort das türkische Weib arretiren, die eingesperrten Israeliten freigeben, und nach dem verlorenen Kinde Haussuchung anstellen. Um vier Uhr Abends wurde es im Hause eines feiner Anverwandten aufgefunden. „Die türkische Familie und mehrere Wühler, welche sich durch ihren Eifer ausgezeichnet, wurden arretirt und werden streng ge> richtet werden, nach den Bestimmungen des Hati-Scherif vom 6. November 1840. „Gestern, am Samstag, haben der Polizei-Minister und der Caimaean des GroßvezierS unö die Versicherung gegeben, daß eclatante Justiz geübt werden so«. s> Der grobe und noch dazu sehr ungeschickte Betrug liegt hier offen zu Tage. Doch scheint uns die Sache nicht von den Türken, sondern von den schürenden Griechen auszugehen. Das „Warum?» liegt nicht fern; wir voUen aber der eingeleiteten Untersuchung nicht vorgreifen. Anmerk. d. Ned.