Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 5 (1856)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1856)
- Date
- 1856-02-01
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Verständigung und Abwehr. 33 wie wir spater zeigen werden, auch niemals eine vollständige war, weit aufgewogen durch daS rege Leben und Streben, das in den Gemeinden sich nah und fern wieder kundgibt, den Gottesdienst nach den Bedürfnissen deS Ortes und der Zeit 02^1 HVM erbaulich und befriedigend zu gestalten. Früher waren die Bedürfnisse überall gleichmäßig, oder es war vielmehr, bei den allgemein gedrückten Zuständen, ein Bedürfniß zur Veredlung des Gottesdienstes gar nicht vorhanden. Das aber nun wiedererwachte, seiner selbst bewußte Religionsleben in Israel muß notwendig ein mannichfaltig erscheinendes sein. Der Winter ziehet eine gleichmäßige Decke über Alles; der belebende Trieb des Lenzes bricht diese gemeinsame starre Decke, und in den mannichfaltigsten Gebilden treten die Erzeugnisse der neuerwachten Schöpfungskraft hervor. Wer wollte nun klagen, daß die winterliche Gleichmäßigkeit der Mannichfaltigkeit des Frühlings Platz gemacht? — Das innere Gesetz, welches die Pflanzen zur Entfaltüng treibt, ist überall dasselbe, so mannichfaltig auch die äußeren Erscheinungen seien. So soll auch bei den liturgischen Schöpfungen überall derselbe innere Geist und Character des Judenthums sich geltend machen; dann zage und klage man nicht, wenn der Gottesdienst in verschiedenen Gemeinden seine Homogeneität verloren habe. — Die aufgeklärten Rabbiner müssen im Gegentheil sich freuen, wenn Das, wozu sie selbst vielfältig angeregt, ja aufgefordert haben, nunmehr in den Gemeinden so tief Wurzel gefaßt, daß der von uns eingepflanzte Keim zur Entfaltung und thatkräftigen Verwirklichung unwiderstehlich drängt. — ES ist uns daher unerklärlich, wie Herr Dr. Philippsohn, der es mit Recht zu seinen Verdiensten rechnet, die Rabbiner- Versammlung hervorgerufen zu haben, gegen die Ausführung von deren Beschlüssen sich erklären könne. Sollen denn Beschlüsse, wie dieß leider auf dem Gebiete der Staatsverfassungen nur zu oft der Fall ist, und wie uns jetzt in der traurigen Preußischen Kammer nur ein zu trauriges Beispiel vorliegt, auch auf religiösem Gebiete nur gefaßt werden, um sie hintendrein nicht in Vollziehung zu setzen, sie hintendrein einen nach dem andern wieder zu entkräften? — Wie? Ihr beschließet: .Einführung 4*