Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 5 (1856)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1856)
- Date
- 1856-02-01
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3129675-3129764-3129767--1454-3131270- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
?. Die neuen Gebetbücher. (Verständigung u. Abwehr.) In der „-sllgem. Ztg. d. Judenthums" wurde jüngst über die Vielheit und Mannichfaltigkeit neuer Gebetbücher und klmdagim (Gebete-Ordnungen), die im jetzigen Israel allwärls austauchten, in einer Weise der Stab gebrochen, daß es uns dringend geboten erscheint — denn schon lesen wir in einem Artikel derselben Zeitung auS Leipzig einen 1V" (Dankesruf) über jenes Anathema — das Urtheil hierüber, damit es nicht zum schädlichen Vorurtheile werde, aufzuklären und ins rechte Geleise zu bringen. ES ist allerdings nicht zu leugnen, daß die Einheit Israels, namentlich auf dem Gebiete des Gottesdienstes, wo der Bruder dem Bruder auf dem ererbten StammeseiqenLhume am meisten und innigsten begegnet, eine sehr wünschenswerte Sache sei und bleibe. Allein ob unseren Wünschen auch immer die tatsächlichen Zustände entsprechen, ob es bedauernswerther erscheine, einen frommen Wunsch fahren zu lassen, als den dringendsten Bedürfnissen keine Abhülfe zu leisten, das ist die Frage — oder vielmehr das ist keine Frage; denn wie man, mit Maimonides zu reden, den Arm hingibt, um den Körper zu retten, so wird gewiß jeder Vernünftige einen untergeordneten Wunsch aufgeben, um einem übergeordneten Bedürfnisse Abhülfe zu leisten. Dieses Devürfniß aber, sowie seine entsprechende Befriedigung, gestaltet sich, nach den jetzt so mannichfaltig gestalteten Verhältnissen in den verschiedenen Gemeinden Israels, naturgemäß mannichfaltig und verschieden. In dem einen Orte hält man die Orgel für zulässig, in dem andern verlästert man sie als „Chukkoth Hagojim" (unjüdische Sitte); hier hält man Gebete in der Muttersprache für nicht nur erlaubt, sondern geboten, dort schreit man schon über Verdrängung der heiligen Sprache, VI.__________4