Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 7 (1858)
- Issue
- Heft 12 (Dezember 1858)
- Date
- 1858-12-01
- Page
- – (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
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. Eine Replik - an den HeraMeber des »Uon älsr^ SS3 besteÜte Todtenbeschauer sich von der WirMchkeit deS eingetretenen Todes überzeugt hat, zu beerdigen, zu rechtfertigen sucht. Die in Lemaedotd tradirte Borschrift, daß man aus Besorgniß wegen eines Scheintodes drei Tage lang eine Aufsicht halten soll über die Todten, die (in dem grellsten Widerspruche steht) mit der Unsitte, die Beerdigung der Verstorbenen so viel wie möglich zu beschleunigen (—), hat Herr Dreyfuß mit Stillschweigen übergangen, und die Beispiele des Wiedererwachens bereits beigesetzter Personen, die dort zur Begründung der Notwendigkeit dieser Aufsicht angeführt werden, die dienen unserem Collegen nur dazu, die Zwecklosigkeit aller derartigen Vorsichtsmaßregeln darzuthun! Nachdem er nämlich die von uns namhaft gemachten Fälle vom Erwachen Scheintodter angeführt hat, spricht er sich also aus: „Beweisen diese Thatsachen nicht, daß es unmöglich (?) ist, alle erdenklichen Vorsichtsmaßregeln zu treffen, um derartige Fälle von Jahrhundert zu Jahrhundert zu verhindern? Zu Lyon wie in Deutschland hatte man sicherlich (?) die durch das Gesetz vorgeschriebene Frist abgewartet, ehe man zur Beerdigung jener wieder zum Leben Erwachten geschritten ist." (Aber die ganze Presse zu Lyon ist vor nun kaum zwei Jahren gegen die Oberflächlichkeit zu Felde gezogen, mit welcher von den Todtenbeschauern Todesscheine ausgestellt werden!) „Und wer sagt uns, daß ein lethargischer Schlaf nicht auch noch länger als drei Mal vier und zwanzig Stunden dauern kann? Wollte man, in Rücksicht auf solche äußerst seltenen (!) Fälle, eine Beerdigung nicht eher vornehmen, als bis man die mathematische Gewißheit hätte, (diese hat man sobald als die Verwesung eintritt!) daß ein lethargischer Zustand nichr vorhanden sei, dann könnte man fragen: ppo I2i5> Für solche Aeußerungen haben wir keine Widerlegung, sondern ein herzliches Bedauern, daß sich ein hochgeschätzter AmtSbruder in seinem Eifer zur Veröffentlichung derselben hat hinreißen lassen. Nachschrift. Wir wurden auf das tiefste erschüttert, als wir nach der Niederschreibung des vorstehenden Artikels in dem obengenannten Hefte des ,!ien älsrael" ersahen, daß der VM. S4