Mannheim
Compact Memory

Der israelitische Volkslehrer · 1858-12-01 · Heft 12 (Dezember 1858) · page 5

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der israelitische Volkslehrer
Volume
7 (1858)
Issue
Heft 12 (Dezember 1858)
Date
1858-12-01
Page
– (sequence 5)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
92% known words query
IRI
…/3129675-3129754-3129763--2605-3131238
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

/' über bi^^ewältsame lause b behandelt/ zum Unglauben verleitet, aus seiner Gewalt entlassen (emancipiren)." ' :^ 7. 5 . 7^ Böhmer/ Nun spricht Zase wieder von der vaterlichen Gewalt, die er den Juden eben völlig bestritten hat. Halten Mz^^nMolf emmal bei den Ohren fest. Folgt etwas weiter aus seiner Deduction, als daß Kinder, die aus freien Stucken ernstlich die Taufe begehren, der widerstrebenden väterlichen Gewalt zu entreißen sind? Kann man das auf zarte Kinder, auf Säuglinge anwenden? - VIII- Zase. „Ein Jude hat nicht mehr Recht, als ein Ehrist. Der Christ muß seine Kinder taufen lassen, folglich auch der Jude." ^-? Böhmer. Christen leben nach den Gesetzen der Kirche, die Juden haben einen eigenen Cultus. IX. (Vergl. Nr. HI.) Zase. „Wer als Vater sein Kind zurückverlangt, genießt den Rechtsschutz, ihm ist eine schleunige Klage gegeben*) und soll nicht in gleicher Weise Gott gewillfahrt werden, wenn er sein Kind sucht?" Böhmer. Nichts so Dummes und Abgeschmacktes gibt es in der Welt, für das nicht der Scheu^^ne^ auch mit Haaren, herbeigezogen werden könnte. Wer tritt als Anwalt für Gott auf? Wo ist seine Vollmacht für Den, der nicht durch Menschenarm, fondern durch Geistes Gewalt alle Wesen beglücken will? X. Zase. „Wir sollen unsere Feinde lieben, also auch Irrende belehren, vom falschen Wege abziehn!" Böhmer. Der Grund beweist zu viel, Ihr müßt alsdann alle Ketzer, Juden und Heiden zur Taufe schleppen. Doch die Liebe duldet keinen Zwang, das Gewissen ist frei. XI. Zase. „Schon Papinian^*) sagt: Der höchste RechtSgrundsatz ist derjenige, welcher für die Religion spricht." Böhmer. Dieser Grundsatz des Heidnischen Juristen bezieht sich nur auf die Heilighaltung der Graber und ist seine» großen Meisters unwürdig. In welchem Zusammenhange soll ^QtsrSIetam äs LdsrLs «xkibsnäis. < - : **) Der größte Jurist Roms unterCaracalla, hingerichtet LmIahre 212.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.