Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 7 (1858)
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1858)
- Date
- 1858-10-01
- Page
- – (sequence 44)
- Language
- German
- Belongs to
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SS6 «mchschazd »tncltSgetzakte den niedersten Pfarrbesoldungen doch wenigstens dadurch gleichkommen, daß bei jenen die Stolgebühren nicht eingerechnet, während pij diesen alle Eywlumente in die Fasflon aufgenommen Md., Schließlich beantragte die Commission am 31. Juli h. I. der Regierung zur BerückstchttgunA zu empfehlen die eingelaufene Bitte israelinsche^ Lehrer an Confesfionsfchulen: „dahin zu wirken, daß Art.» des Nachtrags zu dem Geftßesentwurf, betreffend einige Abänderungen des Schulgesetzes, auch auf d:e israelitischen Csnfesfionsschullehrer analoge Anwendung finde," (wie auf die israelitischen Voltsschullehrer,) d.h. wie die Bittsteller sich weiterhin ausdrücken, daß durch Beihilfe der Staatskiasse die Erhöhung der Gehalte der israelitischen Confesffonsschullehrn auf de» Minimalbettag des neuen Gesetzes (300 fl. nebst Wohnung und 50?. in Brodftüchteo) möglich wer?.e. Prälat y. Me hring drückt der LyMMjsffon seinen Dank darüber aus, daß sie auf die bedrängte Lage der jsrgelitischen Lehrer Rückficht genommen habe. Departementschef: In der Sache selbst sei er ganz einverstanden. Was aber die Form der-Sache betreffe, so hätte dieselbe schon bei der Rubrik: Beitrag zur Aeqeljtifthtu Centralkirchenkasse, (so.) vorgebracht werden, sollen, und zunächst werde es auch Sache der israelitischen Obertirchenbehörde sein, Vorschläge zu machen darüber, auf welche Weise zunächst mit den Mit- Mit der Centralkasse die Gehalte aufgebessert werden können. v.Schlaper erttärt sich mit der Ausführung des Departementschefs vollständig einverstanden. Die Kammer spncht aus, daß ff? den rsraelitischen Confessionsschullehrern eine Gehaltsaufbesserung gönnen würde, worüber keine Meinungsverschiedenheit herrscht. — Die israelitische Oberkirchenbehörde tbktd bn ihren Anträgen gewiß berechnet haben, daß die Mittel der Centralkasse jetzt hinreichen, um die Gehalte der israelitischen ConfesffonS- Hullehrer denen der israMischenV»>lesschullehrer gleichzustellen und daß den betreffenden kleineren Gemeinden nicht zuviel zugemuthet werden darf, ohne damit indirekt den Bediensteten zu schaden. — (Im Großherzogthum He ssen sollte dieses schöne Beispiel Württembergs Nachahmung finden! L. S-1 " _____ ^SMDS^IDS^^ «I. Berichtigungen. ' Die Entferntheit des Druckortes vom Wohnsitze des Verfassers eines Werkes muß fast durchweg manchen Druckfehler entschuldigen. In meiner Geschichte des Judenthums finden sich einige von Mir bisher übersehene Fehler, worauf Freunde mich aufmerksam gemacht haben, denen ich hiermit meinen aufrichtigen Dank ausdrücke. Ich werde nicht verfehlen, alles was ich noch wahrnehme am Schluß des 3. Bandes zu bemerken. ' Im ». stndet sich indeß Seite 183, Zeile N, ein Fehler, der den Sinn entstellt, obgleich zeder Lbn von selbst erkennt; ich bitte, daseid,. PqS Wort nicht, welches offenbar durch ein Mißverständnis in den Text geschoben worden, zu streichen. I. M. Jost vr. Ä» unserem Artikel: Sind die Trauergebräuche Tc. (Septemberheft »v)»st W dem Hauptworte,Todt" da?,t" immer zu streichen. Güstins