Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 7 (1858)
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1858)
- Date
- 1858-10-01
- Page
- – (sequence 30)
- Language
- German
- Belongs to
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MS KchckMMchw- ^^.. Att Herzog i^gezen den P^^ j»und Schulfreunde"; er befürchtet düurK möglrcherweije a^ Polchen Eingang zu verschan^ ' - die nicht das wahre Interesse der Lehrerund Schulen im Auge haben? I Sei« Antrag wird nicht unterstützt, da die Versammlung die , ./ Furcht als Nicht begründet ansieht und sich nicht abschließen yud da ihr Einfluß und ihr Wirkungskreis nach Außen iabauvt- ' sachlich ein moralischer ist. ' c .'i'l z z. Der Zweck der Conferenz ist möglichste Förderung und Regelung der israelitischen Schul-, Synagogen- und Lehrerverhältnisse; es soll ein Hesqverein fKr dtt Vereins-Mitglieder gegründet werden. 8?. Die Geschäftsführung der Konferenz geschieht durch die von der Versammlung jedesmal für die Dauer von einer Conferenz zur andern gewählten Präsidenten und Schriftführer. Wenn bei solchen Wahlen Stimmengleichheit stattfindet, entscheidet das Loos. Z 4. Die Conferenz versammelt sich 2 mal des Jahres. Als Conkerenztaqe werden destimmt einer der Pfingsttage und ein Tag der Halbjeier des Laubhüttenfestes. Am Sch^ Conferenz wird der Nächste Eonferenzort bestimmt. 5 b^ 'Die Versämmlung bestimmt die in der nächsten Conferenz zu verhandelnden Gegenstände. H^6. Bei allen Abstimmungen entscheidet die absolute Stimmenmehrheit ÄeL Stimmengleichheit bleibt der Gegenstand bis zur nächsten Versammlung ausgeseht, uud hat er auch alsdann nicht die Stimmenmehrheit, gllt ex clls abgeworfen. . . . .i . - Vom Lese verein. V 1. Es wird ein Leseverein für die Mitglieder der israelitischen Zehrereonferenz in Rheinhesjen errichtet. Ausatz von Levi zu 8 1. »und eine Lehrerbibliothek". Wird einstimmig angenommen. § 2. Mitglied des Lesevereins kann jedes Mitglied der Conferenz Wehden. Die Lehrer verpflichten sich von vornherein dazu. ' ^Zufatz^ ^volr Klingenstein und Marx „rheinhessische" mit ll gegen 3 Stimmen angenommen. § Z. Die Zahlung des Betrags, der für's erste Jahr mit zwei Gulden und für die anderen Jahre nach Beschluß der Versammlung fe^esetzt werden soll, geschieht bei der Herbstconferenz eines jeden Iah res; ^r Ausbleibende wird binnen vier Wochen von der Conferenz an zur Zahlung aufgefordert, geschieht diese in drei Monaten nicht, so gilt das zücht zahlende Mitglied als ausgeschlossen. 8 4. Nichtrheinhessische Mitglieder der Conferenz, oder solche, d»e ihren seitherigen — rheinhessischen — Wohnort verändern, tonnen die Hchriften auf ihre Kosten und Gefahr per Post erhalten, nachdem sie den Hirtel in Rheinhesjen durchlaufen, und müssen solche ebenfalls franco wieder retourjren. ^..^ Auf Antrag des Präsidenten Marx. Die Weiheren Berathungen über den Leseverein bleiben bis zur nächsten Eonserenz ausgesetzt, und es wurde nunmehr nur noch beschlossen: t. Die Versammlung beaustragt ihren Schriftführer Klingenskm tzie Prototolle dieser Versammlung gehörigen Orts zur yesfenttichtett ü» bringen. Die heute constituirte Conferenz bei der Großhe-zogttch Hesfischen israelitischen Lehxerversammlung, welche demnächst in Rödelheim stattfinden soll, derart zu vertreten daß er dieselbe mit den heutige»