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Der israelitische Volkslehrer · 1858-10-01 · Heft 10 (Oktober 1858) · page 17

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Journal
Der israelitische Volkslehrer
Volume
7 (1858)
Issue
Heft 10 (Oktober 1858)
Date
1858-10-01
Page
– (sequence 17)
Language
German
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RS 5S. Ei« Wort übet das J itstitnt zur Förderung deb israelitischen Literatur. (Lok tinem Thertnehmer des JnstittttS in Süddeutschland.) ' .^l-- - - . e Das von o?.' Philippfon begründete Institut zur FSrtemng der israelitischen Literatur ist bereits in sein viertes Zahr eingetreten, und eS täßt sich nunmehr über seme WenS- Digkeit sowohl, als über seine bisherigen Leistungen mit eini- M Sicherheit ein Urcheil fällen. Durch die lebhafte und steigende Theilnahme, welche dasselbe bei dem israelitischen Publikum gefunden, scheint sein Fortbestand für längere Zeit gesichert, und in der That läßt sich auch nicht läuznen, daß den Teilnehmern für den geringen Beitrag von zwei Thalern jährlich quantitativ wenigstens ziemlich viel geboten wird. Soll^ Lea auch nur einige ^der jährlich herausgegebenen Schriften ionem Werth haben ^-und daß dies in den drer abgelaufenen Iahren wirklich der Fall gewesen , wird kein unparteiischer Bemtheiler m Abrede stellen — so wird kein Theilnehmer sich beklagen, besonders wenn er außer dem Gewinn für seine eigene Person auch noch den allgemeinen Nutzen mit in Rechnung zieht, den das Institut für die Beförderung der der Aufmunterung so sehr bedürftigen israelitischen Literatur im AllM meinen stiftet... - - - > ' . Wir wollen jedoch die Einwürfe nicht verschweigen, welche Mn daS Institut gleich bei seiner Gründung erhoben worden smd und uns der Prüfung, wie weit dieselben begründet feien oder nicht, unterziehen. Zunächst fühlten sich die Buchhändler m ihrem Juteresse beeinträchtigt und beklagten sich über das Monopol, welches in Betreff der jüdischen Literatur zu Gunsten des Instituts geschaffen werden-sollte. Denn wenn auch die Werke jüdischer Autoren in der Regel dem Verleger i keinen großen Gewinn abwerfen, so wollten sich jene doch nicht ganz von diesem Märkte verdrängen lassen. Abgesehen nun davon, daß dieser Einwurf an und für sich von keiner sonderlichen Bedeutung ist, so ist derselbe auch nicht einmal gehörig be-, VM. 27

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