Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 7 (1858)
- Issue
- Heft 9 (September 1858)
- Date
- 1858-09-01
- Page
- – (sequence 36)
- Language
- German
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»9S «uHdßhmL z richtlichm Verfolgung ^^^ft avder^ Beweismittel bedum^ k Sin änderes heute publitirtes Gefe^ betrifft die Vereidigungen der Zuw ES sind nach diesem Gesetz in allen Angelegenheiten der streitigen od» 7 der fteiwMgen Gerichtsbarkeit, m allen UntersuchungLsachen und in allen Verwaltungssachen, je nachdem nach gesetzlichen Vorschriften oder rechts! begründeten Herkommen derr Christen förmliche Eide oder eidliche Hand, yelöbniffe abgenommen werden, auch^von den jüdischen stlaubensgenosstT firmliche Eide oder eidliche Handgelöönisse zu leisten. Der Eid/welchen ein jüdischer Glaubensgenosse bei seiner^e^ichtmrg als^taätsburaer : bei einem Eintritt in einen Landtag, bei Uebernahme Hes Amts eines ' Geschwornen oder bei einer Anstellung im Staatsdienst zu schwören hat, l wird von ihm nach der Formel geleistet, welche im Staats^rundgesetz, ' der Strafproceßordnung und dem Gesetz über den Cwllstaatsdienß vorl geschrieben ist. (Fr. ) D Mannheim. Die hiesige israelitische Gemeinde hat ihren Wohl, k thatigkeitsfinn abermals bethätigt, indem sie dem noch nicht sehr lange l gegründeten „Berein zur Unterstützung israelitischer Lehrer im Großher, k koathum" eine bedeutende Summe behändigte, die dessen Lebensfähigkeit We beschleunigen wird. (Frankft Journal.) . V. Warschau, im Aug. Ein Artikel der Berliner „Börsen-Zeitungaus Petersburg, welcher flch mit den Angelegenheiten der Juden im z Königreiche Polen wie in den polnischen Provinzen befaßt, sagt unter l Aoderm, daß die Juden des Königreiches bis dahin sich einzig mit dem s Händel befassen. Dieses ist aber ein großer Jrrthum, indem die Juden nicht nur im Königreiche, sondern in allen andern polnischen Provinzen z heinahe alle bürgerlichen Gewerbe üben, fa einige, z. B. die Gastwmh-! schaft -und die SchentwlrHschaft, fast ausschließlich versehen. Znm Ackerbau haben die Juden sich bisher nicht versteigen dürfen, weil es .ihnen untersagt war, Grundeigenthum zu erwerben. Wir zweifeln Äber nicht, daß sie sich auch als Bauern bewähren werden, sobald das Mgeaenstehende Verbot beseitigt sein dürfte. Wir denken, daß sie dann in,Mß und.Geschick dem slavischen Ackerbauer nicht nachstehen werden. We man! heute über Hebung des Charakters der Juden reden mag, will es uns doch bedünken, daß alles leere Worte find, daß alle Mitte! fruchtlos bleiben und nicht anschlagen, sobald man nicht zum letzten und einzigsten greift: die Juden nach und nach, oder auf einmal der christlichen Hsvölkerung gleichzustellen. F. I. .... . . .. . -.-^ ' . - -.' ^'U >^M^ ^Mach^g zu Str. 53. im vorigen Hefte/ ' - - ' ^«tchträglich clttre» wir hie? noch eine Stelle» auS welche? die Erlaubnis zs» Bepflanzen der Gräber, selbft wenn eS nicht zu Ehren der Verstorbenen geschieht, »1 »iderfprechlich hervorgeht Zn ». «-»»» l07, d. heißt eS nämlich: Rab besuchte die GrSdort hatt« « eiue Untersuchung NO und erklärt, daß ,»«qa.»ad »euazig i» Folge des böseu Auges und Einer in seine, Zeit gestorben sei. Hierzu bemerkt der >?Hck u. d. Worte Die Untersuchung» die.Xab aageSev .^te^b«^d nach Einigen darin, daß er Baume auf die Gräber gepflanzt u-d Sebeschworea hatte, daß nur Diejenigen, die über, den Todten, die. zu ihrer Zeit ßesiorbea Sa^» g « pfla n zt wurde»,. wurzeln «ad blühen folltea; und unter, hae^t ,G?Kee».tr«g »ur Eiae» Bäume. .-^-- / .. ..... kHs.t.j..«^' ^-? ^. -''^^ ^^»^^»Ä^^^Wi'^