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Der israelitische Volkslehrer · 1859-09-01 · Heft 9 (September 1859) · page 13

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Journal
Der israelitische Volkslehrer
Volume
8 (1859)
Issue
Heft 9 (September 1859)
Date
1859-09-01
Page
– (sequence 13)
Language
German
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Ueber die Formalitäten bei der religiösen Ehescheidung. 28t und Gedehnte der Förmlichkeiten.ohne Ende, womit die reliqiöse Ehescheidung überladen worden ist, wodurch diese Handlung auf viele Stunden, ja halbe Tage ausgedehnt und unerquicklich und unerbaulich im höchsten Grade gemacht wird, wobei noch die Betheiligten eine wahre Folter der Angst auszustehen haben, es mochte schließlich der Vorsitzende oder sonst Jemand das kleinste Versehen im ,,(5et" oder in der Handlung entdecken, und dann die Scheidung an demselben Tage, da sie bei Nacht micht stattfinden darf, ja vielleicht überhaupt nicht mehr zu Stande kommen kann. Wechsler hat wohl, als er dieses niederschrieb, nicht daran gedacht, daß es heutiges Tages auch solche Rabbinen gibt, welchen alle jene zahllosen Förmlichkeiten, womit der Sekulekan ^raek die Ehescheidung umgeben hat, noch nicht genügen, sondern die, sei es aus Willkür, sei es aus übergroßer Aengstlichkeit, selbst einen in der besten Form ausgestellten und n^ir (durch einen Abgeordneten) aus Amerika herüber geschickten 6et nicht als gültig anerkennen, ohne die geringste Rücksicht darauf zu nehmen, daß, ginge es ihrem Willen nach, die betreffende Frau ihre Lebenszeit als .-»m^ (unfähig eine neue Ehe einzugehen) verschen müßte. Doch solche Ausschreitungen der Neoorthodoxie richten sich selbst und müssen jedem denkenden und urteilsfähigen Laien die Augen darüber öffnen, wohin wir gelangen würden, wenn jene Richtung im Judenthume je herrschend werden sollte. Wechsler macht nun zwar keine direkten Vorschläge zur Abstellung der von ihm gerügten Mißstände, er will nur die Thatsache constatiren, daß hier nicht Alles ist, wie es sein sollte, daß mithin eine Reform, eine vernünftige zeitgemäße Umgestaltung des Aktes Roth thue. Weil jedoch die betreffenden Vorschriften in großem Ansehen stehen und nicht leichtfertig behandelt werden dürfen, so sucht er zuerst die mehr theoretische Aufgabe zu lösen, auf welche Weise jene Vorschriften über die Ehescheidung von den Rabbinen festgestellt wurden und das Prinzip oder die Prinzipien aufzufinden, welche die rabbinischen Bestimmungen durchziehen, wodurch sich ihre Berechtigung nach Zeit und Verhältnissen, nach dem gan-

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