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Der israelitische Volkslehrer · 1859-08-01 · Heft 8 (August 1859) · page 28

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Journal
Der israelitische Volkslehrer
Volume
8 (1859)
Issue
Heft 8 (August 1859)
Date
1859-08-01
Page
– (sequence 28)
Language
German
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IRI
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Schulnachrichten. von Alterszulaaen an Schulmeister ist laut Consistorial-Erlaß vom 31. Mai d. I. dahin zu ergänzen, resp. zu berichtigen, daß diejenigen Schulmeister, welche wegen mangelhafter Erfüllung ihrer Berufspflichten oder wegen erheblicher Ausstellung w Betreff ihres sonstigen Verhaltens emer besonderen Berüchlchtigung nich^ ausgeschlossen werden. Schulmeister, deren pensionsmäßiges Einkommen 500 fl. und mehr beträgt, können nur Zulagen der zweitennStufe mit 25 fl. erhatten. Bei Schulmeistern, deren pensiosberechtiale Gehalte zwischen 475 und 500 fl. stehen, kann eine Verleihung einer Alterszulage erster Stufe nur in soweit stattfinden, als damit sich das Gesammt-Einkommen des betreffenden Lehrers nicht über 500 fl. erhöht; Erübrigungen, welche hierbei durch Abzüge sich ergeben, sind der Regel nach den für außerordentliche Unterstützungen der Lehrer bestimmten Etatsmitteln zuzuschlagen. Die Einsetzung in die Zulage geschieht von den Oberichülbehörden je auf den 1. Juli jeden Jahres und nach dem Personalstand dieses Taaes. , In Betreff der Schulmeister an israelitischen Confessionsschulen hat sich das K. Ministerium besondere Entschließung vorbehalten^ während die christlichen Confesfionsschullehrer eingeschlossen sind. Die Dekanatämter Haien also in ihren jedes Jabr einzusendenden, nach dem Lebensalter geordneten tabellarischen Verzeichnissen sämmtliche christlichen oefinit. Schulmeister, welche das 45. Lebensjahr zurückgelegt haben, aber von den israel. Lehrern vorerst nur die als Volksschulmeister nach Art. 13 des Schulgesetzes, nicht aber die nach Art. 14 desselben angestellten Confessionsschullehrer, aufzuführen. Für letztere scheint also die isr. Oberkirchenbehörde aus den Mitteln des isr. Centralkirchensonds analog sorgen zu sollen, insoweit diese ausreichen; doch dürfte die Staatskasse subsidiär eintreten. 48, Rundschau. 'MVVV 5? ^. SMesba^eu, August. — Die Spannung mit welcher mau in dem österreichischen SaiZerstaste des Geburtswehen folgte, die ein neues Ministerium in das Dasein fordern und damit die kaiserliche Verkündigung zv lebendiger Wirklichkeit verhelfen sollten, hat vunmehr, nachdem die Se-

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