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Der israelitische Volkslehrer · 1859-05-01 · Heft 5 (Mai 1859) · page 20

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Journal
Der israelitische Volkslehrer
Volume
8 (1859)
Issue
Heft 5 (Mai 1859)
Date
1859-05-01
Page
– (sequence 20)
Language
German
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IRI
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Resume über die Frage: Was ist die Lonfirmation? 155 tbum, es läßt sich biblisch und historisch nicht ableugnen, es M sich auch logisch gar wohl rechtfertigen. Wer im Judentbume geboren und erzogen ist, gilt, ohne daß wir ihn weiter befragen, str einen Juden, so lange er nicht freiwillig austritt. Daß ich, und gewiß , auch Stein und gar viele Eolleqen und Theologen mit diesem Geburtsjudenthum nicht den qanzen rabbinisch-ortbodozen Begriff desselben acceptirt, uns nicht für die ganze Ausdehnung und Anwendung desselben verantwortlich geumchl h^bcn —das spricht sich in meiner Detuction deutlich genug aus und Hold^im hat insofern sein Pulver vergebens verschossen. Sagte ich: die Freiheit, sich von dem Judenthume loszusagen, sei eine constatirte Thatsacke, so meinte ich — und Jeder, der mich verstehen wollte, verstand mich und bürdete mir nicht den baaren Unsinn auf, den Holdheim mir aufbürder — sie sei es trotz der Fiction der rabbinischen Halacha; es seien, und zwar nicht erst seitdem es eine Reform und eine Neformgemeinde in der Welt gibt, Juden freiwillig aus dem Judenthume ausgetreten, sie und ihre Kinder seien dann nicht mehr als Juden angesehen, nicht mehr als zur Gemeinde, als zum Glaubensbunde gehörig, betrachtet worden. Das Volksbewußtseitt, der richtige religiöse Takt und Zinn hat die Trennung vollzogen und für vollgiltig erklärt, mochte auch der Rabbinismus sie nicht zugestehen. — Auu gut. Wie stellt sich Holdheim zu diesen Behauptungen? Ter geborne Jude kann seinen Eintritt „stillschweigend und tatsächlich" vollziehen. Der nackte einfache Sinn dieser Worte ist kein anderer und kann kein anderer sein als der, daß der als Jude Geborne von uns als Jude angesehen wird, ohne daß er irgend etwas declarirt hat, ohne daß irgend etwas anderes vorliegt, als die Thatsache seiner Geburt. Er braucht Niemanden zu irgend einer Zeit Rechenschaft zu geben, wie er zum Judenthume steht, was er glaubt und nicht glaubt. Wird Holdheim auch einen Nichtjuden, der zum Judenthume übertreten will, ohne weitere Declaration, ohne feierliche Aufnahme, ohne Bekenntniß für einen Juden anerkennen? Gewiß nicht. Er wird vielleicht von seinem Standpunkte aus vom s^v und absehen, aber er wird um so mehr Gewicht darum legen, daß der Proselit die Wahrheiten und Glaubenssätze des Judenthums öffentlich zu den seinigen mache. Und worin liegt der Unterschied? Der Eine ist im Judenthume geboren, der Andere nicht. Da haben wir also auch bei Holoheim ein Geburtsjudenthum, und ob dieses dem unsrigen nicht gleicht wie-ein Ei dem andern, mag jeder Unbefangene beurtbeilen. 12*

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