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Der israelitische Volkslehrer · 1859-04-01 · Heft 4 (April 1859) · page 10

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Journal
Der israelitische Volkslehrer
Volume
8 (1859)
Issue
Heft 4 (April 1859)
Date
1859-04-01
Page
– (sequence 10)
Language
German
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ttt Was ist die Soufir«atiou? »erden oder w den Bund mit Gott eintreten , weil auch die ursprünglichen, von Abraham abstammenden Israeliten erst durch diesen dreifachen Receptionsakt in den Bund mit Gott Eintreten mußten, wie dies in der b. Gemara Keritot 9 ais Bezug auf die Aufnahme von Fremden ausdrücklich gesagt ist: «btt rv1^> D^U NQ O^N^I "OM?^2M NN2^ DI^ O7» Q'OI N^ZNNI ONZi ns<LiNi. Wie nun mit dem Eintritt des jüdischen Volkes w den fiuaitischen Offenbarungsbund das Geburtsjudenthum feinen Anfang nahm und für die in ihm geborenen Geschlechter ein weiterer ReceptionSakt entbehrlich geworden ist, so kann auch der „Fremde" durch eiuen ähnlichen Akt dem bestehenden Geburtsjudenthume sich frei anschließen und für feme Nachkommen entbehrlich machen. Die Kinder des Fremden find schon geborene Juden und eS gilt von ihnen das, was i» Rückficht aller andern Juden der Fall ist, daß sie unfreiwillig an das Judenthum gebunden find und sich nicht wieder von ihm lossagen können. Ist nun der Umstand, daß noch immer Fremde frei, wie einst die ersten Israeliten, in den Bund mit Gott eintreten können, ein Gegenbeweis für die Thatsache, daß die Rachkommen der Eingetretenen schon im Judenthum geboren und unfreiwillig in demselben festgehalten werden? DaS schlagende Argument Wechslers ist ein großer historischer und logischer Fehler und nur aus unzulänglicher Würdigung der Thatsachen erklärlich. Ja, das Berhältniß des Proselyten zum Judenthum bietet einen schlagenden Beweis für die Richtigkeit unserer Ansicht dar. Der frei ins Judenthum eingetretene Proselyt kasn uicht wieder M aus demselben heraustreten und zu seiner früheren Religion zurückkehren. Er ist lebenslänglich auf die Gesetze des Judenthums wie der geSorne Lude verpflichtet, für sie verantwortlich und strafbar: PVN^ "«IQ ^N^VN NN 'IN O«1V "M 5>SM „Und wenn er gleich vom Zudenthume umkehrte und zum Sötzeudienste zurückkehrte, so ist er einem abgefallenen Juden gleich zu achkn, dessen Ehe mit Juden gültig ist" (Maimouid. k k»v?s disk 13, 17.). Alles Weitere ist Consequeuz der

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