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Der israelitische Volkslehrer · 1859-07-01 · Heft 7 (Juli 1859) · page 32

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Journal
Der israelitische Volkslehrer
Volume
8 (1859)
Issue
Heft 7 (Juli 1859)
Date
1859-07-01
Page
– (sequence 32)
Language
German
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IRI
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Schulnachrichten. 2) Diejenigen Stellen, welche auf Sittlichkeit und Mora- . lttät nachtheiligen Einfluß ausüben könnten, sowie auch diejenigen, welche für das religiöse Leben der Jetztzeit durchaus keinen Werth haben, sollen wegbleiben. Die weiteren Verhandlungen hierüber werden bis zur nächsten Konferenz ausgesetzt und als neue Thematas aufgestellt: Das hebr. Lesen, der Religionsunterricht in der Elementarklasse. — Die nächste Conferenz wird stattfinden Sonntag den!6. Oktober (rniD v'^l-n '2) zu Appenheim am Rhein, und find hierzu die Mitglieder und sonstigen ^heilnehmer und Schulfreunde zum Voraus freundlichst eingeladen. Odernheim, 19. Juni 1859. Der Schriftführer und Bibliothekar, I. Klingenstein. 4S. Rundschau. '."Nvptt 'rnvwv Frankfurt a. M. — Jüdisches Bettelwesen. — Von den christlichen Bürgermeistern benachbarter Orte wird mit Ausstellung von Bettelzeugnissen an Juden der bezüglichen Dörfer ein wahrer Unfug getrieben. Ist dies gesetzlich erlaubt? und warum umgeht man das Gesetz gerade zu Gunsten armer Juden? Stellen jene Herren dergleichen Zeugnisse auch au christliche OrtSarme aus? — Wir können diese Ausnahme durchaus nicht auf Rechnung der Humanität setzen, daß jene Herren den jüd. Armen sogar noch mehr Liebe erweisen als den christlichen!! - ES ist und bleibt dieses ein widerwärtiger Mißbrauch, welchen wir öffentlich rügen müssen. — Wir unserseits halten, und dieses gelte manchem unserer verehrten Herren Kollegen zur freundlichen Ermahnung, das Ausstellen jede« Bettelzeugnisses für tadelnswerth. Nur wenn der Arme hier (oder in einer anderen Stadt) bestimmte Annehmer hat, die für ihn bei Freunden collectiren, kann eine derartige Empfehlung wirksam und unschädlich sein. Gewöhnlich aber quälen die Armen den betr. Rabbiner so lange, bis dieser schwach genug ist, einen öffentlichen Bettelbrief auszustellen. Der Arme kommt dann w die Stadt, auf welche er seine Hoffnung gesetzt, sieht sich in seinen Erwartungen getauscht und muß, nachdem er sich, für ihn doppelt drückend, vergebliche Kosten gemacht, unverrichteter Sache wieder heimkehren, oder er lungert wochenlange in der Stadt herum, bis er soviel zusammengebracht, als er unterdessen verzehrt hat, kommt gewöhnlich, an diesem Leben Gefallen findend, nach Jahresfrist wieder, und ist dann eis 51 k

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