Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 8 (1859)
- Issue
- Heft 7 (Juli 1859)
- Date
- 1859-07-01
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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von Oberrabbmer Kahn zu Trier. 818 Erstlinge der Früchte darzubringen , bestanden nur so tauge, als der Tempel noch vorhanden war; hingegen aber die hinsichtlich der Zehnten, sowohl des Getreides als des Viehes, und der Erstgebornen bestehen auch nach dem Aufhöre« des Tempels noch fort." DerUnd ^ore äsaCäp.ZOS a stellen daher auch als Halaoka auf: „Die Vorschriften über die Erstgebornen des reinen Viehes bestehen auch noch nach Aufhören des Tempels fort und zwar, sowohl innerhalb als außerhalb Palästinas." So auch Älauvoiudes (Leekorotk Cap. 45.) mit dem erklärenden Zusätze: „Aehnlich, wie der Zehnte des Getreides" (nach Aufhören des Tempels auch noch fort bestehet). So fest und bestimmt auch diese Halaeks. aufgestellt ist, so läßt sie sich doch erschüttern, ja gänzlich beseitigen, wenn man die Wurzel und den Ursprung derselben genau und gründlich untersucht, und zwar hinsichtlich^ihrer bestimmten Annahme, daß nämlich a) die Vorschriften über die Erstgebornen des reinen Viehes auch außerhalb Palästinas bestanden, und b) auch nach Aufhörung des Tempels fortbestehen, und dazu noch nachweiset, e) wie es sich mit vielen anderen, dem Lsetioiähnlichen Gegenständen, in Beziehung auf a und d, nach der llalaeka verhält, und ä) wie selbst die Talmudisten und Kasuisten diese Lalaeka, durch Fietionen zu umgehen empfahlen, ja zur religiösen Pflicht gemacht haben. Die gründliche Erörterung dieser vier Punkte haben wir uns in Folgendem zur Aufgabe gemacht. a. Keine Mischna oder Leraita enthält die deutliche Bestimmung, daß auch außerhalb Palästinas die Erstgebornen des reinen Viehes heilig waren und auch nirgends in der Gemara ist solches als bestimmte Halaeka angegeben, während bei dem Zehnten des Viehes (Leoekor-otk 53, a), der neuen Frucht, von welcher vor Darbringung des Omer nicht