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Der israelitische Volkslehrer · 1860-10-01 · Heft 10 (Oktober 1860) · page 18

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Journal
Der israelitische Volkslehrer
Volume
9 (1860)
Issue
Heft 10 (Oktober 1860)
Date
1860-10-01
Page
– (sequence 18)
Language
German
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..üb«.^ Ipdey iAMdMam ,e^^ ZZH. .^k^^.tL«? U^<ö^l!j«fiI5<> ,7^Ejfl tzchter Htuwurf bezieht ficb apf die Religion dxr ^uden^ Ms?^: .Einwpsf^ daß,fie MeCöch.oratlon/quSMchäit^ W -sie. 5liM u^iz z»ns essen, uyd sinken, haß sie ihre Eide nicht halten u. s. w., bejlchen sich gan^ auf ihre Religion, und sinÄ vur-verkappte Kpr^ände/ mit^ denen man die' menschenfrmnvjiche. Vorschrift.,tze^' ^nsiiiutlon 'über.' allgemeine MldünA zu Wgehes veisych^'. I//- '-^ .^V^'.?/'-7-.^^-^ '".^ In.5 Betreffdes srßeren dieser Einwürfe bemerke ich, baß die.Conßttuti^ solchen Corporationeü sM die eine llntxrwerfung u^ ein fremdes Oberhaupt, unter eme fremde OhergeMtt.j-nach dfr sJude d.urchaus nicht. Er steht mit seinen äußern Glaübeusbruderll,.m^keiner solchen Verbindung, und gegen Niemand m irgend einer solchen Abhängigkeit. Dies wird jeder eingestehen, der. den Geist deK Judenthums auch nur ein kennte Der Jude ist also kein Mitglied einer Corporation, helvetischen, Bürgerrecht ausschließt. - Daß/^der Jude zu einer gewissen Zeit lm Jahr von seinen Eidey/ntbunden lst nicht wahr. Er erhalt nach den Gru.ndsäKen seiner Religion blos Vergebung seiner Sünden. Aber diese Religionslehr^ für den Staat von keinem Nachtheii;-penn das Gesetz wird den Juden, der seinen Eid bricht oder falsch schwör^ bBrafen, uud wenn ihr mir zugebet, daß v.er Jüdewein Mensch sei, so müßt ihr mir eingestehen, paß er eben s^ gut, als der .Christ, Gefühl für Recht und MoraliM hat, der ihm recht zu thun anempfiehlt, und ihn also lehrt, keinen falschen Eid zu schwören. l Zudem frage ich euch, ihr, meine katholische^ Brüder, ob ihr in eurer Religion nicht eine Absolution habet? und ob euch dies W gefährlichen Bürgern mache. Ich wenigstens bin von dem (Aegentheil lebhaft überzeugt; ich kenne große Tugenden unter euch; ich weiß, daß ihr ebenso redlich und eben so warm 'an Recht pnd Pflicht hängt, als andere Menschen. . Was endlich den Umstand betrifft, daß der Jude nicht mit uns ißt und trinkt, so sehe ich darin wahrlich keinen Grund, ihn deswegen, aus dem Schooße unseres politischen Vereins auszustoßen.'Das Essen des Schweinefleisches ist keine Bedingung, a« welche die. Ratur den Genuß der Msnschenrechte, oder die Constitution die Erhaltung des helvetischen Bürgerrechts knüpft. Der -Oenlch u^ oder jener Speise macht zupe?lMg/Mder den guten noch den schlechten Bürger auS, sondM hiK Erfüllung oder Nichterfüllung jener Pflichten einzig, die uns M Natur, oder' die gesellschaftliche Vereinigung gege?, ti«!?Ptr Mfl^ey, Ich Me B. keme Aasten j ein andere?

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