Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 9 (1860)
- Issue
- Heft 8 (August 1860)
- Date
- 1860-08-01
- Page
- – (sequence 17)
- Language
- German
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«MVsch«. geschlossenem dm jüdische« Stadtveroümete» haben uunmeh? Venn ÖbeuM. ' tzevt«. gegew die Verstgung Protest eingelegt, weil dieselbe weder mit der BerfsssungSuMnde, noch mit dem allerh. Cabinetsbescheide an de» Grase» Lothö' »» Stolberg- Wernigerode vom SS. Mai d. I. und den bezüglich» Berfigungm deS^ Ministers des Zn^ 7^' KSt«/s. Eine kurze Erzählung der Geschichte des FriHhvse, Vts.eMÄs'x^W^^ um so mehr rechtfertigen, als dieser Tod- Macker^ getade. jetzt, ^kete» 'Stadttath. teschästigt. Im Mittelalter begrub» M 'EZchm Abrahams ihre Heimgegangenen südlich von Köln, am s. g. „todtes gude»^-att äbev^^^W Zeit, wo man ße alkenLhäMck nr Deutschland mit Feuer, Schwert und Brünne« verfolgte, auch Abb» verlasset mußten, um sich in Deutz' anzuffedelu, konnten fie dev- Ovch nicht von der Pietät lasset, die Gebeine der Kinder zu denen der VSter Kt versammelnd Sie fuhren in der Nacht in Nachen ihre Verstorbenen über den RhÄn und bestatteten fie am „tobten Juden". Natürlich konnte das des KSlner Magistrate auf die Dauer nicht verborgen bleiben, und er beschloß m fewer' Entrüstung^ diesem Treiben dadurch ein Ende zu machen, daß er am «StödteU Juden^' einen Äalgeit errichten lasse, um daselbst fortan die Verbrechet js ritPe». J^aelkenV durch diesen Vorgang tief verletzt, richtete» fichM Deutz emei» Friedhof eÄ. Als im kaufe der Jahrhunderte mildere SrundsätzeFuß faßten und Israeliten wiedn der Einzug nach Köln gestattet v«^ begrub man auch von Deutz. Jetzt, wo die Militärbehörde zu fortificatorischen Zwecken einen Theil des israelitischen Friedhofes in Anspruch nehmen mußte,?^durch dieser für Deutz-Köln zu Nein wurde, b«ntragie die hiefige Gemeinde von der städtischen Verwaltung das »bthige Terrain zur Anlage Der Antrag wurde in die ge- «einderäthliche Commisfion verwiesen. Diese faßte den in der That überraschenden und denkwürdige» Beschluß, die Israeliten könnten ihre Todteu «ch dem Kölner Friedhof, also zwischen Katholiken und Protestanten, bestatte«. Da klage «an noch einmal über Intoleranz der h. Stadt! Sie dürfen aber «cht erwarten, daß die Israeliten daselbst schon mit dem Begraben den Anfang gemacht; denn dazu wird es doch nicht kommen, und nicht komme» könne«. Der Herr Oberbürgermeister uud die Majorität des RatheS ist dagegen und der Ankcht/ von Rechts wegen gebühre den Israeliten ein eigner SnHhof^ Zudem duldet der jüdische Ritus keine Veränderungen an den Graber», wie fie an den Leichenhügel» de? Christen vorgenommen werden dürfen. (Didast.) - 'i- '^" Wie«, IveL.vÄimte'.jüdische Gelehrte Joseph W erth ei« er « Men wurde von dem 'ÄaiseT mit dem Ritterkreuze des Franz-JosephordevS ^chmu^ Jngleichen ward.der'. aüßerordentlich<.P^feffor an der Prager ^nKserfitÄ, Rabbiner vr. K a em p f^in den enkery fefforen-Tolleztums der philosophischen Facultät berufen und erhielt in dem- MWMW^.^^^ ^^-:i-).^„^-n^^ d...