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Der israelitische Volkslehrer · 1860-05-01 · Heft 5 (Mai 1860) · page 26

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Journal
Der israelitische Volkslehrer
Volume
9 (1860)
Issue
Heft 5 (Mai 1860)
Date
1860-05-01
Page
– (sequence 26)
Language
German
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IRI
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Die AnMung israelitischer Lehrer ic. ZSS Durch Vorführung geschichtKcher Thatsächen, wie sie sich auf dem in Rede stehenden Gebiete nach Emanirung des Edicts vom 11. März 181S gestaltet haben, weist der Verfasser vor allem «ach, daß diese Ausschließungstheerie auf einem festen geschichtliche» Boden durchaus nicht beruhet. Nicht nur hatten sich nach KN Erscheinen dieses Edicts auf preußischen Universitäten jüdische Gelchrte als Privatdocenten babilitirt, sondem auch an Gymnasien wurden Mische Lehrer angestellt und von jüdischen Lehrern geleitete Privatlehr-Anstalten wurden von christlichen Schülern "in Menge besucht, ohne daß jemals weder amtlich noch außeramtlich behauptet worden wäre, daß die christlichen Schüler bierdurch Schaden an ihrem Seelenheile genommen hätten. In den 20er Jahren wurden zwar die jüdischen Lehrer von dm Gymnasien entfernt und dm jüdischen Schulvorstehern wurde die Aufnahme christlicher Schüler verboten? nichtsdestoweniger leistetete ein jüdischer Schulamts-Kandidat sein Probejahr (1829—30) an den Gymnasien ,u Breslau ab, fungirte in Erfurt ein Jude als Lehrer an der dortigen Realschule seit 1844. Seit dem I. 1849 ist derselbe sogar Professor und verwaltet gegenwärtig das Ordinariat in Prima. Denn, nachdem das Gesetz vom 6. April 1848 promulgirt war, dessen §. 5 die Ausübung der staatsbürgerlichen Rechte fortan von dem religiösen Glaubensbenntnisse unabhängig erklärt, wurde von den Kultusministern, Grafen v. Schwerin (dem jetzigen Minister des Innern) sowohl, wie von Ladenberg die Zulassung jüdischer Kandidaten als Lehrer an den Gymnasien verfügt. Aber auch drei Provinual-Schul-Kollegien, eine kgl. Provin;ial-Regienmg und ein Kirchen - Kollegium haben die Anstellung jüdischer Lehrer an höheren Schulanstalten als gesetzlich zulässig erklärt und es wurde demgemäß innerhalb zweier Jahre sechs Kandidaten die Ableistung des Probejahrs gestattet, zwei ältere Kandidaten wurden als Hülfslehrer beschäftigt, Einer — wie bereits bemerkt — al» Professor angestellt und mit dem Ordinariate der Prima betraut. DieS Alles wird von dem Verfasser in authentischer Weise dargelegt. > > Erst unter dem Raumerschen Ministerium wurde diese auf Grund des allegirten Gesetzesparagraphen fich von selbst ergebende Praxis verlassen und die Zulassung resp. feste Anstellung jüdischer Arn an den höheren Unterrichtsanstalten ausdrücklich wegen ihres religiösen Glaubensbekenntnisses verweigert. Der Verf. geht hierauf an die Beleuchtung der Gründe, die m den verschiedenen in dieser Angelegenheit von diesem Ministe-?w erlassenen Rescripten und Erklärungen für die Ausschließung Äscher Lehrer von Gymnasien und Realschulen geltend gemacht

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