Mannheim
Compact Memory

Der israelitische Volkslehrer · 1860-04-01 · Heft 4 (April 1860) · page 29

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der israelitische Volkslehrer
Volume
9 (1860)
Issue
Heft 4 (April 1860)
Date
1860-04-01
Page
– (sequence 29)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
89% known words query
IRI
…/3129675-3129731-3129736--3115-3130404
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

L^g KerhaMüttM tei große» Ätaites tt. «chj? zusttSmm — denn hier werdende Licht und gehütet werden die Wärme. — Das ist unsere Hoffnung, und darum üennen wir diesen Tag , ' '^ ' , i.iit jjj.^.. . ' . - : " , ." - . . '! 55 ^sHerr> unser Gott, laß sie in Erfüllung gehen an uns, M Heile Israels und zur Wohlfahrt des Menschengeschlechts. Amen. . ''./' '. - . ^?.:»"-'^. 7^..'!.'.'. -7'^ - . .s ' . '< Berhaudümgm des großen Rothes und Senates i» deu Jahren 1798 und 1799 über die Juden m ENdmzen l M Lengnau (im jetzigen Kanton Aargau.) " ^. / Von Lehrer Dreifuß in Endingen (Schweiz). -i -.....- .' . V'^ '^ ' - ' > / " -I!U u^^'l- Großer Rath» 12. Hornung 1799. / .- / ^:So schüchtern man werden könnte, gegen eine Sache das . Wort zu jühren,> welche durch theoretische und praktische Beweise t zgexechtferiigt-scheinen möchte, so sehr muß jedem von uns die l Pflicht heilig sein, über jeden Gegenstand seine Meinung nach - ^sejM eigenen Ueberzeugung an Tag zu legen; eben so sehr ist e> unsere Pflicht, Meinungen, die ein großer Theil unserer Na- -tiotz über den einen oder den andern Gegenstand haben könnte, ZUzeröffuen und dieselben entweder zu unterstützen oder zu m- Verlegen, je nachdem die Gründe für das eine oder andere sxre-? chen. . . In dieser Absicht werde ich die Freiheit brauchen, über ^tesen Gegenstand etwas weitläufiger mich zu erktären. l ' - ^' Dte Constitution unterscheidet in Rücksicht deS politischen? 'Zustandes drei Klassen von Einwohnern: nämlich l. die wirk- . ^lichm Bürger irgend eines Ortes in Helvetien; die das k cinvige Hintersassenrecht hatten und alle in der Schweiz geborene z (Hintersassen; dann 3. die Fremden, die 20 Jahre lang nachew der in der Schweiz gewohnt haben. — Den beiden.erstem! ertheilt die Constitution das Bürgerrecht ohne Vorbehalt; den jetztern aber unter der Bedingniß. wenn erstens sie sich nützlich - gemacht haben; zweitens, wegen, ibrer Aufführung und Sitten jgüukige Zeugnisse ausweisen; drittens, für sich und ihre Nachl'.! i^ll Der verehrLche Leser wirb die folgnide Rede des ehrevwerthen H^- » Andepverth, der die Gründe des alten Vorurtheüs gegen die Inden zussvu ^mengestellt, mit großer ^Genugthung lesen, wenn er bedenkt, um wie Lleks wrr doch seit 60 Iahren in dessen Peffeglmg vorwärts gekommni. L. t

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.