Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 7 (1858)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1858)
- Date
- 1858-01-01
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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T .«««blick auf das Jahr 1857. »tnA lgesknungStuchtige: Gemeinde mehr für den religiösen Fort, schriw geÄounen^ und dadurch der Kreis uns umgebender gestn- VUNgSverwandter Gemeinden ergänzt und abgerundet, zu deren Annäherung die üturgtschen Beschlüsse der jüngsten Rabbiner- Eonferenz, wie wir hoffen, das Ihrige beitragen werden.— Zur Kranze: dieser Gemeinden strahlt, in Betreff ihrer veredelten Sottesdienstweife bei aufrecht erhaltener Einhe it, fortwährend bn schönsten Glänze die israelitische Gemeinde zu Mannheim, wch unter einem erleuchteten Führer, Männer und - Frauen, die Zugend und das reifere Alter in Gemeingeist und Hingebung wetteifern, daS heilige Werk einer wahrhaft erhebenden Gottes- Verehrung aufrecht zu erhalten und den Beweis zu tiefern, „daß ZSraek noch nicht verwaist sei", und für Gottes heilige Sache auck unters dem Schirmdache aufgeklärter Köpfe noch warme Herzen begeistert schlagen^ Bereits hat jene Gemeinde sich der Nachahmung ihres schönen Werkes nahe und fern 5— wir nennen-in letzterer BeziehüUA insbesondere die. strebsame Gemeinde zu Paderborn ^vielfach zu erfreuen; Nachfräaeu in Betreff ihrer gottesdienstlichen Einrichtungen werden an dieselbe auch von dem NltftrNien Auslande gerichtet, und hat der Mannheimer Gottesdienst besonders auf benachbarte Gemeinden anregend und wohlthuend eingewirkt. In der R h e i n p f a l z erscheinen schon mehrere Gemeinden als geistige Filiale der Mannheimer; die Rabbiner Rheinbayerns wurden dadurch veranlaßt, eine Synagogen- Ordnung zu entwerfen, dte freilich in reformatischer Bezieh- Nng ffch nur sehr wenig über den Nullpunkt erhebt, aber bei den obschwebenden Verhältnissen von dem guten Willen der Rabbiner Zeugniß gibt, den Gottesdienst in äußerer Würde zu gestalten uud-dessen Befreiung von inneren Schäden und Auswüchsen anzubahnen. Diese, in Wahrheit höchst zahme S.-O. ist von der Regierung ohne Beanstandung -genehmigt, aber von vielen Seiten, man sollte es kaum glauben, mit einem Proteststurme, dessen Wind sich sogar in die öffentlichen Blatter verbreitet hat, <U'^ ' ' L:^ s : 5!'- l l ^RäherS i«:«Schft«n Hefte. Vgl. Rmld,cha« V. Heftes..'. :