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Liberales Judentum · 1913-08-01 · Heft 8 (August 1913) · p. [Seite]

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Journal
Liberales Judentum
Volume
5 (1913)
Issue
Heft 8 (August 1913)
Date
1913-08-01
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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üiberales Judentum ITlonatsfchrift für die religiösen Interessen des Judentums herausgegeben van der Vereinigung für das liberale Judentum in Deutschland unter der Redaktion van Dr. Caefar Seligmann, Rabbiner in frankfurt a. IR. No. 8. Jahrgang 5. August 1913. Die Reform der jüdischen kkegeiehe. Referat, erstattet auf der Tagung der Vereinigung liberaler Rabbiner Deutschlands am 4 JTlai 1908 van Rabbiner Dr. Vogelftein-Stettin, fci. Hng. ie LjeiligHaltung der Ehe ist im Judentum von jeher als eine der wichtigsten religiösen Forderungen betrachtet worden, und in allem Wechsel der Zeiten hat man an dieser Forderung sestgehalten, von dem Gedanken geleitet, daß in der Familie die Volkskraft wurzelt, und daß nur durch eine sittliche Ausgestaltung der Ehe die Familie eine sichere Grundlage erhält. Wenn die Propheten das Verhältnis Gottes zu Israel unter dem Bilde des Ehebundes darstellen und den Abfall von Gott als eheliche Untreue brandmarken, so haben sie dadurch nicht nur ihre eigene hohe Auffassung der Ehe zum Ausdruck gebracht, sondern auch zugleich bekundet, daß im Volke diese Auffassung geteilt wurde; sonst hätten sie nimmermehr wagen dürfen, einen Vergleich anzustellen, der leicht zu unwürdigen und sinnlichen Vorstellungen von der Gottheit Veranlassung geben konnte. In der Gesetzgebung fanden die über die Ehe allgemein verbreiteten Anschauungen ihren natürlichen Niederschlag; denn die richtet sich stets nach 'den sittlichen und sozialen Verhältnissen eines Landes. Es ist darum grundfalsch, widerspricht der Erfahrung und zeugt von Unkenntnis des Volkscharakters, wenn, wie es mehrfach geschieht, behauptet wird, durch die strengen Ehegesetze sei die jüdische Ehe vor Lockerung bewahrt geblieben. Es verhält sich vielmehr umgekehrt: Weil den Juden die Ehe als heilig und unverletzlich galt, darum waren dementsprechend auch die Ehegesetze außerordentlich streng und war namentlich die Auflösung der Ehe nüt vielen zum Teil kleinlichen gesetzlichen Formalitäten verknüpft. Die biblischen Bestimmungen wurden später vielfach erweitert und gegen mißbräuchliche Anwendung sichergestellt, aber mit Rücksicht auf die zwingenden Verhältnisse des praktischen Lebens in mancher Einsicht auch umgestaltet und erleichtert. So wurde die Deuteron. 25,5 ff. gebotene Leviratsehe durch die von der Bibel nur für den Fall, daß der Bruder eines kinderlos Verstorbenen die Vollziehung der Schwagerehe verweigern, sollte, als beschimpfende Strafe festgesetzte Thaliza ersetzt, weil sich viele Unzukömmlichkeiten herausgestellt hatten, die bei der Einhaltung der biblichen Vorschrift nicht zu verhüten waren. Um den Zwang der Ehelosigkeit einer Frau zu vermeiden, führten die Rabbiner bedeutende Erleichterungen hinsichtlich des

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