Liberales Judentum
- Journal
- Liberales Judentum
- Volume
- 4 (1912)
- Issue
- Heft 12 (Dezember 1912)
- Date
- 1912-12-01
- Page
- Seite 270 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 91% known words query
- IRI
…/3126481-3126500-3126512--1302-3128111- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
270 Erklärung der liberalen Rabbiner Kgl. Komm.-Rat Naphtali Hamburae Posen, Wilhelmsplcch 18. Kommerzienrat Fritz Q o m b u r g e v, Karlsruhe (Baden). Albert Landauer, München, Schwanthalerftr. 7. Frau Stadtrat Rosa Marck, Breslau, Tauentzienplatz 11. Sanitätsrat Dr. med. Carl Reich, Breslau, Augustastr. 88. j)rof. Dr. M. Schaefer, Schriftführer, Berlin NW. 28, Klopstockstr. 24. Sustizrat Dr. Hermann Veit Simon, Berlin W. 10, Biktoriastr. 5. Rechtsanwalt Dr. Centler, Hamburg, Neuerwall 75. Lserrmann Wolffheim, Bruno lh e i d e n h e i m, Köln am Rhein, Flandrischestr. 18. Rechtsanwalt Dr. W. Ratzen st ein, Bielefeld. Sustizrat Dr. L o e b, Darmstadt, Bismarckftr. 15., Rechtsanwalt Moos I., Ulm, Langestr. 9, am Hauptwachplätz. Frau 2rofa Sachs, geb. Ginsbera, Berlin NW. 23, Brücken-Allee 1. Rabbiner Dr. Caesar Selig mann, Frankfurt a. M., Friedrichstr. 29. , Sustizrat Steinhardt, Danzig. Rabbiner Dr. Vogel ft ein, Königsberg i. Pr. III., Fließstr. 28. Königsberg i. Pr., Tragheimer Pulverstr. 31. Erklärung äer liberalen Kabbiner. Gegenüber den Erklärungen des orthodoxen und des traditionell-gesetzestreuen Rabbinerverbands erklärt der Unterzeichnete Vorstand der Vereinigung liberaler 'Rabbiner folgendes: Niemanden: sieht das Recht zu, einen: Rabbiner, der ordnungsmäßig autorisiert und von einer Gemeinde zu seinem Amt berufen ist, die Befugnis zu religiösen Entscheidungen schlechthin abzusprechen. Man kann sie wissenschaftlich zu widerlegen versuchen, aber nicht durch einen Machtspruch abtun. Nien:andem steht das Recht zu, eine jüdische Gemeinde, die für Erhaltung der Snstitutionen des Religionsunterrichts, des Gottesdienstes und der Liebestätigkeit Sorge trägt, als außerhalb der historischen jüdischen Gemeinschaft stehend zu bezeichnen. Niemandem steht das Recht zu, einen: Süden, der durch Geburt oder Bekenntnis dem Judentum angehört, diese Zugehörigkeit abzusprechen, oder ihn wegen seiner j)arteirichtung als minderwertiges Glied der religiösen Gemeinschaft Ssraels zu 'kennzeichnen. Wir weisen die R ebergriffe derer, die solche Rechte sich anmaßen, mit aller Entschiedenheit zurück und müssen sie als Aeußerungen religiöser Unduldsamkeit, die die Einheit des deutschen Judentums gefährden, auf's tiefste bedauern. Was an uns lag, haben wir getan, um den Frieden im deutschen Judentum zu erhalten. Als uns die Erklärungen des orthodoxen und traditionell-gesetzestreuen Rabbinerverbandes, vor ihrer Veröffentlichung, bekannt wurden, haben wir diesen verbänden noch einmal, durch eine Erklärung unsererseits, die wahre Bedeutung der Richtlinien gegenüber allen Entstellungen und Verdunkelungen zur Renntnis gebracht und, ohne von unseren Grundsätzen irgend etwas preis zu geben, uns zu einer Verständigung über die praktische Handhabung derselben, insbesondere auf eherechtlichem Gebiet, bereit erklärt. Die Orthodoxie wollte es anders. Shr fällt die volle Verantwortung für den von ihr Heraufbeschworenei: Rampf zu. Zu dem gesunden Sinn unserer Gemeinden hegen wir das feste vertrauen, daß an ihn: alle versuche, die Einheit des deutschen Judentums zu zertrümmern, scheitern werden. Wir selber aber werden, unbeirrt von unduldsamen Erklärungen und Angriffen, das uns anvertraute heilige Amt nach unserer gewissenhaften Ueberzeugnng führen, festhaltend an unseren Anschauungen und Grundsätzen, die uns allein die Erhaltung und gegedeihliche Entwicklung des Sudentmns verbürgen. Der Vorffand der Vereinigung liberaler Rabbiner Deutfchlands. Appel- Karlsruhe, Blochj)ossn, B l u m e n t h a l - Berlin, F r e u d e n t h a l - Nürnberg, Gorges-Leipzig, Rülf-Braunschweig, Seligmann-Frankfurt a. M., V o g e l st e i n - Königsberg.