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Liberales Judentum · 1912-08-01 · Heft 8 (August 1912) · p. Seite 192

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Journal
Liberales Judentum
Volume
4 (1912)
Issue
Heft 8 (August 1912)
Date
1912-08-01
Page
Seite 192 (sequence 24)
Language
German
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192 Erwiderung von Ar. Keligmann — Uotiz — Rundschau Ich habe diese Replik ohne jede Weglassung oder Abschwächung zum Abdruck gebracht, muß es mir aber versagen, mich nochmals in eine eingehende Erörterung der Streitfragen einzulassen. Nicht einmal die Insinuation, daß ich „die Frage nicht in ihrer ganzen Tiefe erfaßt" habe, kann mich zu einer nochmaligen Erwiderung reizen. Das Urteil darüber, ob ich in die ganze Tiefe des Zieglerschen Buches eingedrungen bin, überlasse ich getrost dem Urteil einsichtiger Leser. Im Uebrigen verweise ich auf die beiden Aufsätze von Freudenthal und. Baeck in dieser Nummer, mit deren Ausführungen ich vollinhaltlich übereinstimme, und denen auch Herr Dr. Ziegler selbst, wie ich überzeugt bin, seine Zustimmung nicht versagen wird. Das was uns wesentlich 'trennt, ist nicht die reale, sondern die formale Bewertung des „Neligionsgesetzes". Gesetz ist, was in eine Gesetzesformel zu bringen ist und unbedingten Gehorsam heischt; Gesetz hat immer etwas von dem Odium des Juridischen an sich. Der von Ziegler zitierte S. R. Hirsch sagt in seinen berühmten 19 Briefen: „Wie in der Natur die.Erscheinungen als Fakta dastehen und du nur rückwärts Gesetz Jedes einzelnen und Zusammenhang aller zu erspähen strebst ... . so stehen auch die Bestimmungen der Thauroh als Gesetz da . . . und deren Erfüllung ist nicht durch die Forschung bedingt" (p. 96 Anm.). — Das Wort „Religionsgesetz" ist nun einmal zum bestimmt geprägten Schlagwort der Orthodoxie und .— der modernen theologischen Bibelfvrschüng geworden; es hat dadurch seine feste Prägung und Nüancierung erhalten, und man kann darum nicht dieses zum Schibolet erhobene Wort plötzlich in ganz anderer Bedeutung (als Tatprinzip) zur methodischen Grundlage des liberalen Judentums machen. Das ist die Irreführung, gegen die ich mich wende. Seligmann.^ Notiz! In meinem Artikel „Jüdische Strömungen in der Studentenschaft" in der Mai-Nummer dieser Zeitschrift habe ich bei der Besprechung der A. D. B. ausgeführt, daß dieselben Juden nach einem gewissen Prozentsatz aufnehmen. Von einem alten Herrn einer dieser Verbindungen wird mir mitgeteilt, daß ich mich im Irrtum befinde. Ich bin gerne bereit, die genannte Ausführung entsprechend zu berichtigen. Hochachtungsvoll Dipl.-Ing. Hans I. Nemak. Rirndfchcm, Berlin. Die Ludwig Philippson - Gedächtnisstiftung, welche aus Anlaß der 1(00. Wiederkehr des Geburtstages Ludwig Philipxsons von der Synagogen - Gemeinde Magdeburg ins Leben gerufen wurde, ist nunmehr offiziell in die Verwaltung der Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaft des Judentums übergegangen. Die Erträgnisse dieser, zur dauernden Ehrung eines „Großen in Israel" errichteten Stiftung sollen dazu verwandt werden, um gediegene, allgemein verständliche Schriften, die zur Aufklärung über Juden und Judentum dienen, unentgeltlich oder zu mäßigen Preisen zu verbreiten, in erster Reihe an kleine, bedürftige Gemeinden, deren Schulen und Beamte, sowie an Vereine.und Institutionen zur Erziehung und Förderung der jüdischen Jugend. Anträge auf Bewilligungen aus dieser Stiftung sind alljährlich nach vorheriger Bekanntmachung durch die Presse bei der Gesellschaft einzureichen; über die Verwendung der Zinserträge wird jeweils im Jahresbericht der Gesellschaft öffentliche Rechnung abgelegt werden. ' ' Berlin, August 1912. Die dritte Delegierten- und Mitgliederversammlung der Vereinigung für das liberale Judentum in Deuschland wird am 13. Oktober d. I. in Posen stattfinden. Herausgegeben von.der Vereinigung für das liberale Judentum Berlin W. 8, Mauerstraße 49. Für die Redaktion und den Verlag verantwortlich Dr. C. Seligmann, Frankfurt a. M., Friedrichstr. 29 Druck und Expedition von Voigt & Gleiber, Frankfurt a. M., Bieber-Gaffe 6.

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