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Liberales Judentum · 1912-08-01 · Heft 8 (August 1912) · p. Seite 170

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Journal
Liberales Judentum
Volume
4 (1912)
Issue
Heft 8 (August 1912)
Date
1912-08-01
Page
Seite 170 (sequence 2)
Language
German
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170 Ar. Frrrr-rnthal: Unsere Stellung?mit Rrtigionsgesetz tische Formung religiöser Ideen niemals zu entbehren ist. Sie insgesamt als verbindlich anzunehmen, ist ebensowenig angängig, wird übrigens selbst von religiöskonservativer Seite nicht gefordert und da, wo es theoretisch gefordert wird, praktisch nicht durchgeführt, weil es nicht durchführbar ist. Das Religionsgesetz in der heute vorliegenden Form enthält Stücke, die — z. B. auf abergläubischen ^Ideen beruhend — unseren reinen religiös-sittlichen Anschauungen widersprechen, andere, die auf wissenschaftlich veraltete Meinungen begründet sind, wieder andere, die, zeitlich und lokal gedacht, allmählich allgemeinen Charakter angenommen haben. Mir werden also das gesamte Religionsgesetz nur als verbindlich anerkennen können, insoweit es übereinstimmt: a) Nut den reinen, sittli chreligiösenAnschauungen, wie sie aus der heiligen Schrift, den Schriften der Propheten und der späteren Religions- und Sittenlehrer als maßgebend zu entnehmeil sind, b) mit den Ergebnissen und Feststellungen der jüdischen Wissenschaft und dem von den allgemeinen Wissenschaften geschaffenen Welt- und Kulturbild unserer Zeit, e) mit dem Gesetz derEntwickelung selbst, welches die Hinübernahme rein temporärer und lokaler Bestimmungen in andere Verhältnisse verbietet. - _ III. Der Vereinigung für das liberale Judentum steht es natürlich nicht zu, für die gesamte Iudenheit bindende Beschlüsse zu fassen. Soweit es sich um die Ablehnung religionsgesetzlicher Erscheinungen handelt, kann sie vielmehr nur und muß erklären, daß für die auf dem Boden der Vereinigung stehenden Juden solche Religionsgesetze nich t den Charakter bindender Vorschriften, sondern Höchstens frommer Traditionen besitzen, daß ihre Verletzung keinen verstoß gegen die jüdische Lehre, ihre Beobachtung aber auch keine Erfüllung derselben bedeutet. . Deren traditionelle Uebung jemanden streitig zu machen, kann jedoch weder Absicht noch Aufgabe der Vereinigung sein. Wohl aber ist es Absicht und Aufgabe der Vereinigung, für die F o r t - bildung und Umbildung des gesamten Religionsgesetzes in Uebereinstimmung mit den obenbezeichneten drei Grundsätzen religiöser, wissenschaftlicher und geschichtlicher Art tätig zu sein; denn sie lehnt mit aller Entschiedenheit das dem G e i st e und der Ges ch ich te des Judentums völlig fremde Dogma ab, als ob die jetzige Fixierung des Religionsgesetzes in den Kodizes den dauernden und ewig bindenden Abschluß desselben darstelle. Durch solche Weiterführung und Anpassung des Religionsgesetzes will und muß sie die Möglichkeit schaffen, auch das moderne Leben mit religiöser weihe zu erfüllen und die bestehende Spannung zwischen dem Heute und Einst zu Gunstender Erhaltung des Judentums aufzulösen. Dies erscheint der Vereinigung als eine viel wichtigere Aufgabe denn die Propaganda für die Abstoßung von Formen, welche durch das Leben selber überwunden werden. IV. Für die Ablehnung, Erhaltung, Fortbildung und Umbildung des Religionsgesetzes in dem Gezeichneten Sinne ergeben sich fol- -gende Forderungen, die aus den genannten drei Grundquellen fließen, und deren Zulässigkeit aus dem biblisch - rabbinischen Schrifttum belegt werden kann. s. Verinnerlichung, nicht Veräußerlichung der Religion/) 2. Erleichterung, nicht Erschwerung der religiösen Uebung, h Klassischer Ausdruck hierfür ist das Wort des Propheten Joel (2, 18): „Zerreißet euer Herz und nicht eure Kleider!" .

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