Liberales Judentum
- Journal
- Liberales Judentum
- Volume
- 4 (1912)
- Issue
- Heft 6 (Juni 1912)
- Date
- 1912-06-01
- Page
- Seite 122 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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122 Hermann Ungeistern: Liberalismus und Neligionsgesrtz o o o 0 vom liberalen Standpunkt aus erörtert werden, was das Religionsgesetz im Judentum ist. Lin genaueres- Lingehen auf Linzelfragen mag vorerst unterbleiben. Hier handelt es sich zunächst nur um die Grundfragen?) In der Praxis hat man, seitdem es einen religiösen Liberalismus im modernen Sinne im Judentum gibt, bewußt oder unbewußt nach diesen Grundsätzen gehandelt, wobei unumwunden zugegeben werden mag, daß Fehler nicht imnrer vermieden worden sind. Christliche Darstellungen des Judentums, besonders der Zeit der Entstehung des Christentums, enthalten meist ganze Kapitel, die „das Leben unter dem Gesetz" schildern. Die Auellen der Religion, wie die Propheten und Sänger der Bibel sie erschlossen, seien geradezu verschüttet, die Religiosität, die Frömmigkeit des Herzens erstickt, die Seelen gemordet worden durch das „Gesetz", d. h. die äußeren Formen und Bräuche des religiösen Lebens. Das Judentum stehe als „Gesetzesreligion" tief unter der Lrlösungsreligion des Christentums, dessen Vorstufe es sei. j)s-ychologisch ist diese Auffassung christlicher Gelehrter wohl zu erklären; denn erst durch sie wird der Paulinismus mit seinem fanatischen Lifer gegen das „Gesetz" verständlich, ja zu einer religiös befreienden Bewegung gestempelt. Trotzdem ist diese Anschauung von Grund aus falsch. Sie geht geschichtlich zurück auf einen Fehler der griechischen Bibelübersetzung, die Thora nicht durch Lehre, sondern durch Gesetz widergibt. Dieser Uebersetzungsfehler übt seine schädlichen Wirkungen bis auf den heutigen Tag. *) Neuerdings hat Ziegler in einer interessanten Schrift (Die Geistesreligion und das jüdische Religionsgesetz. Ein Beitrag zur Erneuerung des Judentums. Berlin 1912) die Stellung des Judentums zum Religionsgesetz erörtert. Bei mancher Uebereinstimmung in Einzelheiten erfordert die eigenartige Auffassung Zieglers doch eine gesonderte eingehende Auseinandersetzung. von anderer Seite her hat in neuerer Zeit diese falsche Auffassung neue Nahrung gefunden. Moses Mendelssohn stellt in seinem „Jerusalem" für das Judentum mit Recht das Prinzip religiöser Freiheit gegenüber allem dogmatischen Zwang auf. Dieser Gegensatz zum Christentum hat ihn aber zu der durchaus irrigen, in sich widerspruchsvollen Formulierung geführt, das Judentum sei nicht geoffenbarte Religion, sondern geoffenbartes Gesetz. Ist wirklich das „Gesetz" der eigentliche Inhalt des Judentums? Und wenn, welches „Gesetz"? Das biblische oder das. talmudische oder das im Schulchan aruch niedergelegte? denn sie stimmen in manchen Punkten nicht überein — das Sittengejetz oder das Zeremonialgesetz? Wäre wirklich das „Gesetz" — d. i. nach der vorherrschenden Meinung das Zeremonialgesetz — das Judentum, dann wären wir ausnahmslos nicht mehr Juden, auch die „Gesetzestreuesten" nicht: denn manches in dem kodifizierten „Religionsgesetz" kann unter den völlig veränderten Verhältnissen von niemand mehr innegehalten werden. Das religiöse Sehnen und Suchen aber, das jetzt die moderne Menschheit durchzieht, dieses bewußt und unbewußt sich regende Streben, dieser Wille zur Religion, der nach der seelischen Verödung der materialistischen Zeit eine der erfreulichsten Erscheinungen der Gegenwart ist, würde völlig unbefriedigt bleiben und in Abkehr von aller Religion oder, was ebenso bedauerlich ist, in Aberglauben oder schließlich in romantische Hinneigung zu mythologischen Anschauungen auslaufen, wenn eben in der äußeren Uebung des Religionsgesetzes der Inhalt des Judentums gesucht werden müßte. Nun wird neuerdings von orthodoxer Seite in bewußtem Gegensatz zu unserem liberalen Programm die Behauptung aufgestellt, nicht die religiöse Lehre sei das sich gleich Bleibende im Judentum, sondern das