Liberales Judentum
- Journal
- Liberales Judentum
- Volume
- 4 (1912)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1912)
- Date
- 1912-05-01
- Page
- Seite 98 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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98 Ar. Ginstern: Mir Nabbiner o o O 0 nötig seien, daß Aenderungen und Erleichterungen in der religiösen Uebung sich nicht umgehen lassen, weil sie die Zeit eigentlich schon selbst geschaffen habe und weil sie dem im Judentum allezeit wirksamen Gesetz der Entwicklung entsprechen. Das ist die Theorie, das Prinzip, aber noch immer wartet man auf die Praxis, die Organisation. Gewiß es ist ein großer Fortschritt und es kann nur zum Segen des Judentums dienen, wenn öffentlich ausgesprochen wird, daß wer unter dem Druck der veränderten Verhältnisse, der so ganz anders gearteten Anschauungen, nicht mehr allen Vorschriften der äußeren Religionsübung genügt, damit noch nicht aufhört Jude zu sein und weder selbst ein Recht hat, sich nicht mehr zum Judentum zu zählen, noch von uns nicht mehr zu uns gerechnet werden darf. Aber es wäre doch unbedingt notwendig, festzustellen, welche Formen auch für den Freiesten als bindend gelten s o l - l e n. Ls genügt nicht zu sagen: ich bin Jude und ich will Jude sein. Der Jude muß sich als solcher betätigen. Nicht bloß im Bekenntnis zu einer bestimmten Glaubenslehre, in der strengen Beobachtung gewisser sittlicher Grundsätze, sondern auch in der Uebung feststehender Kultusformen, wie sie jede religiöse Gemeinschaft zur Erhaltung und Förderung des Gemeinschaftlebens fordern muß. Wenn die liberale Vereinigung eben das als ihr unterscheidendes Merkmal bezeichnet, daß sie die religiösen Formen nicht aufheb en, aber zeitgemäß erleichtern will, so muß eine grundsätzliche Normierung dieser Formen stattfinden. Damit wird aber keinem untersagt, daß er, wenn sein Lserz ihn dazu treibt oder andere Beweggründe ihn veranlassen, nicht über diese Normierung hinausgehen darf. Es liegt nahe, daß man bei dieser Normierung vor allem an die liberale n R a b b i n e r denkt, daß man von ihnen eine prinzipielle Kundgebung erwartet, die bis ins einzelne geht. Mag diese Kundgebung nun durch eine liberale Rabbinerversammlung erfolgen oder durch eine Synode: — sie ist ein u n b e d i n g t e s L r f o r d e r n i s. Und für sie muß der alte bewährte Grundsatz gelten: „in neeessariis unitas, in dubiis libertas, in omnibus autem earitas. Beim Notwendigen und Wichtigen Einigkeit, im Zweifelhaften Freiheit, in allem aber Nachsicht und Duldsamkeit." Reformen des Gottesdienstes, Aenderungen im Gebetbuche sind gewiß auch ein Bedürfnis der Zeit, aber sie haben nur lokales Interesse. Jede Gemeinde muß schließlich das Recht haben, ihren Gottesdienst nach ihren lokalen Verhältnissen und Bedürfnissen unter Beibehaltung eines allgemein giltigen Grnndzugs zu regeln. Die Berechtigung zur zeitgemäßen Aenderung des Gottesdienstes aber ist unter die Progrannnpunkte des liberalen Judentums aufzunehmen. Unter diesen dürften alle die äußeren Formen der Religionsübung nicht fehlen, deren N i ch t b e o b a ch - tung für den liberalen Juden nicht etwa geboten'sein soll, sondern nur ihn nicht unwürdig erscheinen läßt als Jude betrachtet und als Jude behandelt zu werden. Jur Grunde genommen würde es sich vielfach nur um eine offizielle Erklärung handeln, daß diese- oder jene Form der Religionsübung, die o h n e h i n nicht in ehr beobachtet wird und nach der alten Vorschrift nicht mehr beobachtet werden kann, nicht als bindend für die Zugehörigkeit zum Judentum betrachtet werde und daß derjenige, der sie nicht übt, sich dadurch nicht selbst aus der jüdischen Gemeinschaft ausgeschlossen habe und nicht mehr als zur jüdischen Gemeinschaft gehörig angesehen werden könne. Man hat ja auch schon in diesen Blättern den liberalen Rabbinern einen Vorwurf daraus gemacht, daß sie nicht mit dem guten