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Liberales Judentum · 1910-05-01 · Heft 5 (Mai 1910) · p. Seite 118

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Journal
Liberales Judentum
Volume
2 (1910)
Issue
Heft 5 (Mai 1910)
Date
1910-05-01
Page
Seite 118 (sequence 22)
Language
German
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118 Pr. Prwid Phrlipson: Are Mefarmbewegung im Judentum und geistiger Beziehung mittelalterliche Zustände unter ihnen fort. Auch war die Gleichstellung der Juden nicht von allen Kreisen gleichmütig hin-- genommen worden. Beständig hörte man Klagen darüber, daß die Juden sich für das Bürgerrecht nicht eigneten, da sie sich nicht mir durch ihre Religion unterschieden, sondern auch ein fremdes Volk im Staate bildeten.43) Besonders vom Elsaß gingen diese Klagen aus, wobei besonders das wucherische Treiben der Juden betont wurde und die Hilflosigkeit der Bauern, die in ihre Krallen fielen. Eine fernere Anklage lautete, die Zuden besäßen keine Vaterlandsliebe und hätten kein Gefühl für Bürgerehre. Napoleon, welcher vom Beginne seiner Laufbahn an den Zuden ganz günstig gesinnt gewesen war, hatte nach der Schlacht von Austerlitz seine Haltung gegen sie geändert.43) Die Angelegenheiten der Zuden wurden in mehreren Sitzungen des Staatsrats im Jahre {806 ausführlich besprochen. Napoleon, der durch sein Sprachrohr Riols redete, war für Schmälerung der Rechte der Juden. 44> Dies stieß jedoch auf entschiedenen Widerspruch von seiten mehrerer Mitglieder des Staatsrats. Es wurde deshalb beschlossen, eine Versammlung jüdischer Notabeln zu berufen, durch welche die Angelegenheiten der Juden geregelt werden sollten. Zn einem Erlaß vom 30. Mai {806 befahl der Kaiser, es sollten int Zuli des Jahres die angesehensten Männer unter den Zuden („rws synagogne gönerale des Juifs“) in Paris erscheinen; sie sollten den Gesinnungen der Zuden Ausdruck verleihen und sollten Vorschläge machen, wie man ihre Brüder veranlassen könnte, die schimpflichen Beschäftigungen, ntit denen sie sich abgaben, mit ehrbaren Berufen zu vertauschen. Bei den Juden in andern Ländern,43) die von der unmittelbaren Ursache der Handlung des Kaisers und von seinen eigenen, alles eher als freundlichen Gefühlen für seine jüdischen Untertanen nichts wußten,43) erweckte der Ruf große Begeisterung. Die Versammlung wurde am 26. Zuli {806 im Kötel de Ville eröffnet. Ls waren {{0 Notabeln anwesend, welche von den präfekten der verschiedenen französischen Departements, der deutschen Provinzen, welche unter das französische 42) L6on Kahn: Les Juifs a Paris, S. 86. Paris, 1889 43) Grätz: Geschichte der Juden, XI, S. 268. Guizot in der „Revue des deux mondes“ Vom Juli 1867, S. 18—20. Angeführt in Grätz: Geschichte der Juden, XI, S. 620. 45) „Reform des Judentums in Frankreich und Italien", Sulamith, II, S. 3 ff. Deffau 1807. 43) Kahn: Les Juifs ä Paris, S. 88. Zepter gekommen waren, und Italiens, welches gleichfalls unter französischer Oberhoheit stand, gewählt worden waren. Abraham Furtado aus Bordeaux wurde zum Vorsitzenden ernannt. Der ausgezeichnetste Mann in der Versammlung war David Sinzheim, Rabbiner in Straßburg.43) Der Kaiser legte den Notabeln tu ihrer zweiten Sitzung am 29. Juli zwölf Fragen zur Besprechung und Entscheidung vor. Diese Fragen lauteten: {. Dürfen Juden mehrere Frauen heiraten? 2. Gestattet das jüdische Religionsgesetz die Ehescheidung? Ist eine solche Ehescheidung auch ohne die Bestätigung durch das bürgerliche Gericht gültig, oder wenn sie durch Gesetze erreicht worden ist, welche sich im Gegensätze zu dem französischen Gesetzbuchs befinden? 3. Darf eine Jüdin einen Christen, oder ein Jude eine Christin heiraten, oder erlaubt das jüdische Gesetz nur Eheschließungen unter Juden? Betrachten die Juden die Franzosen als ihre Brüder, oder blicken sie auf sie wie auf Fremde? 5. Zn beiden Fällen, welche Pflichten schreibt das Religionsgesetz den Juden gegen andersgläubige Franzosen vor? 6. Betrachten die in Frankreich geborenen und vom Gesetz als französische Bürger behandelten Juden Frankreich als ihr Vaterland? Halten sie sich für verpflichtet, es zu verteidigen? Sind sie verpflichtet, den Gesetzen zu gehorchen und allen Anforderungen des bürgerlichen Gesetzbuches zu genügen? 7. Wer stellt die Rabbiner an? 8. was für eine obrigkeitliche Macht üben die Rabbiner über die Juden aus, und was für eine richterliche Autorität besitzen sie? 9. Beruht ihre Autorität auf geschriebenen Gesetzen oder auf Ueberlieferung? {0. Gibt es Berufe, welche dem Juden von seiner Religion verboten sind? {{. Verbietet das Religionsgesetz den Juden, von ihren Glaubensgenossen Wucherzinsen zu nehmen? {2. Verbietet oder erlaubt es ihnen, von ihren nichtjüdischen Mitbürgern Wucherzinsen zu nehmen? «J Sulamith I, S. 183. (Fortsetzung folgt.)

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