Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Journal
- Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Volume
- 34. für das Schlujahr 1910-1911 (1911)
- Date
- 1911-01-01
- Page
- – (sequence 81)
- Language
- German
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Geschichte der Ehescheidung. 77 juridisch ganz ausgeschaltet, die Scheidung dem Manne auch gegen den Willen der Fr an frei gestellt♦ Dieses Scheidungsprinzip blieb Jahrhunderte lang in Geltung, bis es im Mittelalter aufgehoben und die Scheidung ohne Einwilligung der Frau verboten wurde♦ Das andere Extrem vertreten Priester, wahrscheinlich solche, die der niederen Priesterschaft angehörten♦ Die Priestersefcte der Zadokiten verbietet aus־־ drücklich jede Ehescheidung ohne Ausnahme. Diese Ansicht vertritt höchstwahrscheinlich auch das aus Priesterkreisen hervorgegangene Jubiläenbuch. Bei beiden steht die Unauflöslichkeit der Ehe mit der Forderung der Monogamie auch für den Mann in enger Verbindung. Das Vorbild für diese Einehe und ihrer Unauflöslichkeit war die Ehe des Hohepriesters, der nach der Mischna nur eine Frau besitzen durfte und nach Josephus diese behalten mußte. Dieser priesterlichen Lehre hat sich Jesus angeschlossen, die er mit der geschickten Wendung: ״Was Gott zusammengefügt hat, soll der Mensch nicht scheiden“ homiletisch (agadisch) stützte. Die gesetzliche (halachische) Grundlage fand er ,in dem vor- ‘mosaischen Gesetz, mit dem talmudischen Terminus, in dem Gesetz für die Noachiden, laut welchem jede Ehe unauflösbar *ist. Eine Ausnahme besteht nicht, auch Ehebruch der Frau bildet keine solche. Was in diesem Falle zu geschehen habe, ob namentlich die Ehe mit einer solchen Frau fortgesetzt werden dürfe, ist eine Frage, auf die von Jesus keine Ant־־ wort überliefert ist. Matthäus1) steht auf dem rabbinischen Standpunkt, wonach in fraglichem Falle die eheliche Gemeinschaft aufzuheben ist. l) Siehe außer der von uns behandelten Hauptstelle l, 19 : Josef will Maria im Stillen entlassen. Vgl. auch Vers 25.