Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Journal
- Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Volume
- XXIV. für das Schlujahr 1900-1901 (1901)
- Date
- 1901-01-01
- Page
- Seite 4 (sequence 82)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3122061-3122090--3995-3125101- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
4 Die auf die Preisaufgabe: ״Die Concurrenz mehrerer mosaischer Gebote in ihren verschiedenen Pegeln und besonderen Fällen״ eingereichten, mit dem Motto : אומר אל מעשי למלך מאן מלכי רבק versehene Preisarbeit ist sowohl im Allgemeinen als in den einzelnen Theilen logisch geordnet und talmudisch begründet. Mit Ausnahme sehr weniger selbstständig aufgestellter Behauptungen, die bestritten werden können, istdie Arbeit eine lobenswerthe, die mit gründlicher Pachkenntnis und vielseitigem talmudischem Wissen ausgeführt wurde. Der Bewerber verdient daher, dass ihm der Preis zuerkannt werde. Aus dem Mottobriefe ergab sich als Verfasser der preisgekrönten Arbeit der Hörer Michael Gruttmann. Auf die gleichfalls am Ende des Schuljahres 1899— 1900 zum zweitenmal ausgeschriebene Preisarbeit: ״Die Lehre von der Metempsychose in der jüdischen Litteratur״ ist eine Preisarbeit eingelaufen, über die das folgende Urtheil abgegeben wurde. Bericht über die auf die Preisfrage: ״Die Lehre von der Metempsy chose in der jüdischen Litteratur“ mit dem Motto; מי יודע רוח בני האדם העלה היא למעלה (K0heleth 3, 21) versehene eingereichte Preisarbeit. Der Verfasser der dem Unterzeichneten zur Beurtheilung überwiesenen Arbeit hat die auf den Glauben von der Seelen- Wanderung sich beziehenden Aeusserungen mit grossem Fleisse durchforscht und zusammen gestellt. Den Stoff hat er — der Uatur der Frage entsprechend — besonders aus den kabbalistischen Werken der jüdischen Literatur geschöpft. Der Darstellung und Aufarbeitung dieses Stoffes geht bis zur 5. Seite eine mit den allgemeinen Beziehungen der Frage sich beschäftigende Einleitung voran, deren Schwächen auf mein Urtheil über die Arbeit keinen Einfluss üben können. Zu dessen Grundlage kann bloss jener Theil der Arbeit dienen, der genau zur gestellten Frage gehört. Es kann auf der gegenwärtigen Stufe der Studien des Verfassers von diesem nicht verlangt werden, und man hat es auch bei der Stellung der Frage von den Bewerbern nicht erwartet, dass sie die