Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Journal
- Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Volume
- XXIV. für das Schlujahr 1900-1901 (1901)
- Date
- 1901-01-01
- Page
- Seite 35 (sequence 41)
- Language
- German
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35 Rechtssache als Richter nicht amtiren dürfte, und an ihrer Stelle für diesen Fall ein anderer Richter substituirt werden müsste. Alle jene Verwandt- und Schwägerschaffesgrade, die, so sie zwischen den Zeugen untereinander oder zwischen ihnen und den Parteien obwalten, die Zeugenaussage als völlig werthlos machen, gestatten auch dem Richter nicht an der Gerichtsverhandlung theilzunehmen.1) Ueberdies durfte auch ein besonders intimer Freund oder der ausgesprochene Feind einer der Parteien an der Verhandlung nicht als Richter theilnehmen2), was bei den Zeugen nicht der Fall war. Der Grund aller dieser Beschränkungen ist darin gelegen, dass ein streng gerechtes unparteiisches Urtheil erreicht werden sollte. § 19• Die Zeugen. Die Aussage eines einzelnen Zeugen wurde in Straffällen nicht beachtet und ward derselben gar kein Werth beigelegt.3) Ja der Zeuge wurde sogar, wenn er es wusste, dass ein zweiter Zeuge sich nicht finden werde, und er dennoch vor Gericht als Zeuge erschien, als Verleumder bestraft.4) § 20. Zeugenunfähigkeit wegen Verwandtschaft. Die Verwandtschaftsgrade der Zeugen unter einander oder zu einer der Parteien, wodurch ihre Aussage wirkungs- 103 war, sind: a) Der Vater mit seinem Sohne und seinem Enkel.5) 1) Nidda 49b, Synhed. 27 b, Maim. Edoth c. 16 § 6, Ch. M. c. 33. Die Verwandtschafts- und Schwagerschaftsgrade bei den Zeugen sind im nächstfolgenden § angeführt. 2) Synhed. 29 a, Maim. Edoth c. 13 § 15, Ch. M. a. a. 0. 3) Sifri c. 35 Maim. Edoth c. 5 § 1. ף Pesachim 113 b (טוביה׳ חטא וזיגוד מנגיד) Siehe Hagoth. Maim. Edot c. 5 Nota א. 5) Synhed. 27 b Maim. Edoth c. 13 § 5, Ch. M. c. 33 § 2 (האב עם בנו הוא ראשון בראשון ועם בן בנו ראשון בשני ופסולי, לעדות לבולי עלמא אבל עם בן בן בנו הוא שלישי בראשון). Der Vater mit seinem Urenkel ist a*