Mannheim
Compact Memory

Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest · 1901-01-01 · XXIV. für das Schlujahr 1900-1901 (1901) · page 3

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
Volume
XXIV. für das Schlujahr 1900-1901 (1901)
Date
1901-01-01
Page
– (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
89% known words query
IRI
…/3122061-3122090--3916-3125022
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Vorwort. (Aboth e. 1) . ״ הוו, מתונים בדיןSeid , gelassen und bedachtsam, so ihr zu Gericht sitzöt Dieser dringende Mahn* ruf unserer Weisen ergeht insbesondere ־an Sie StralWehter; denn obgleich auch dem Richter in Civilsachen die möglichste Ruhe und Besonnenheit geböten iöt, dass er nicht irre und ein ungerechtes Urtheil fälle, so wäre es doch immerhin möglich, im Falle, dass aus Hebereilung der einen Partei zugesprochen würde, was ihr nach dem Rechtsgesetze oder Rechtsgebrauche nicht zukäuie, den Schaden noch gut zii machen und das verletzte Recht wieder herzustellen, und; zwar entweder durch Aufhebung des Urtheils und durch zwangsweise gerichtliche Restituirung. des Betrages oder der Sache seitens der unrechtmässig Begünstigten oder durch Schadenersatz durch das betreffende Berichte, je nachdem der Irrthum, in unrichtiger Auflassung oder Anwendung der nach allgemeinem Rechtsgebrauch zum Gesetze erhobenen. Ansicht in dem betreffendem Falle (טעות בשקוי-. הדעת) besteht, oder in der Ausserachtlassung eines klaren unbestrittenen Rechtsgestzes <טעור! בדבר משנה). Im ersten Falle muss der Richter Schadenersatz leisten, im zweiten wird das TJrtheil . animllirt. ( Siehe hierüber Ausführliches Ch. M. c. 25). In allen Fällen bewährt sich die Wahrheit ((ממון א*תא בחזיה ״Geld kann wieder ersetzt werden“. Ganz anders verhält es sich aber bei Straffällen* Ein Justizmord kann durch keine irdische Macht ungeschehen, eine vollzogene Leibesstrafe nicht gut gemacht und selbst eine Geldstrafe nicht in allen ihren Folgen wieder ausgeglieheii werden, da der Yerurtheilte dadurch Schaden an seiner Ehre gelitten

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.