Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Journal
- Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Volume
- [11.] für das Schlujahr 1887-88 (1888)
- Date
- 1888-01-01
- Page
- – (sequence 234)
- Language
- German
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Auf Ansuchen der Pester isr. Oultusgemeinde delegirte der Lehrkörper vier Oandidaten, damit sie am Yersöhnungstagein einzelnen Bethäusern der Hauptstadt gottesdienstliche Vorträge halten. Die Anzahl der Hörer und Schüler der Anstalt hat auch in diesem Jahre zugenommen und zwar waren in der untern Abthei- 102 Schüler, in der obern 23 Hörer eingeschrieben. Die Namen und Geburtsorte derselben sind in alphabetischer Reihenfolge in Beilage A) verzeichnet. Die schriftlichen Maturitätsprüfungen fanden am 20., 21., 22., 23. und 24. Mai statt, die mündliche aus den jüdisch-theologischen Fächern am 14. Mai; die mündliche Maturitätsprüfung aus den Gymnasialgegenständen unter Vorsitz des Herrn Oberstudiendirectors kön. Rath Dr. Ferdinand Lutter am 28. Juni. Die Schlussprüfungen an der unteren Abtheilung aus den jüdisch-theologischen Gegenständen wurden am 18. und 19. Juni, die aus den Gymnasialgegenstänen am 17. Juni abgehalten. Das Tentamen der den zweiten Jahrgang der oberen Abtheilung absolvir enden Hörer fand am 18. Juni statt. Der theologische Verein und der Selbstbildungs- und Selbsthilfsverein setzten ihre Thätigkeit fort. Von der Thätigkeit des Unterstützungsvereins »Ez-Chajim« sowie von den im Laufe des Schuljahres zu Gunsten der Landes- Rabbinerschule gemachten Schenkungen und Stipendienverleihungen gibt die Beilage B) Rechenschaft. Die isr. Cultusgemeinde von Pancsova hat in diesem Jahre einen Beweis ihres warmen Interesses für die Landes-Rabbinerschule gegeben, indem sie an den Lehrkörper das Ansuchen stellte, zum Zweck der Hebung des jüdischen Religions-Unterrichtes zwei Preisarbeiten auszuschreiben, deren jede mit 50 fl. zu honoriren sei. Der Lehrkörper hat zu diesem Zwecke folgende Preisfragen gestellt : I. Ziel und Ausmass des hebräischen Unterrichts in der Volksschule und zwar: a) an Gemeinde-Volksschulen im Rahmen des Religions-Unterrichts von wöchentlichen zwei Stunden; b) an jüdischen confessionellen Schulen. 1*