Mannheim
Compact Memory

Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest · 1888-01-01 · [11.] für das Schlujahr 1887-88 (1888) · page 131

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
Volume
[11.] für das Schlujahr 1887-88 (1888)
Date
1888-01-01
Page
– (sequence 131)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
92% known words query
IRI
…/3122061-3122082--1606-3123782
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

128 Mit ihrem unangenehmsten Gläubiger, mit denen von Wien, hatten sie selber sich zu vergleichen gesucht. In dem naiven Glauben, den verderblichsten Störer ihres Friedens durch Befriedigung seiner zweifelhaften Forderungen begütigen zu können, hatte die Gemeinde, trotz ihrer steten Beschwerden gegen diese Zumuthung, zur Zahlung der Landtagsbewilligungs־־ und Soldatenverpflegungsgelder bis zum Schlüsse von 1669 sich bereit erklärt. Hoch hielt die Hoffnung sie aufrecht, der Kaiser werde ihrem Gesuche um Be־ stätigung ihrer Privilegien willfahren, als am 11. Februar 1670 die Richter und Beisitzer der Judenschaft Marx Schlesinger, Juda Pollackh, Michael Gerstl, David Nathan und Aron Fränckl mit den Abgeordneten der Stadt Wien, dem Oberkämnrerer Stapfer, dem Syndicus Franckh und dem Steuereinnehmer Petratschek, vor der niederösterreichischen Regierung einen Ausgleich1) trafen, demzufolge die von Wien alle Ausstände der Gemeinde völlig quittiren sollten. Zuvor aber sollte die Judenschaft einen Landschafts־ Schuldbrief im Betrage von 9050 ff. Kapital und 10,000 fl. Landschaft-Interesse zu Händen des Steuereinnehmers der Stadt Wien ausfolgen. Trotz der Anfang 1666 erlegten 4000 fl. hatte man noch eine Summe von 1020 fl. als Forderung aus jenem Zeiträume herauszurechnen gewusst. Die jährlichen unrechtmässigen und stets bestrittenen Forderungen an den Schmid’schen Grund summirte man gleich den übrigen Auflagen, um sie jetzt bei dieser günstigen Gelegenheit auf einmal einzutreiben. Dafür liess man noch ausdrücklich in das Vertragsinstrument die Bemerkung aufnehmen, dass dieser Vergleich weder der von der Stadt beim Kaiser erflehten Judenaustreibung noch in Betreff der zwischen beiden Theilen schwebenden Streitigkeiten »im geringsten praejudicirlich seije.« Am 17. März wurde der Steuerhandler Petratschek vom Bürgermeiste!* und Rath der Stadt Wien bereits dahin angewiesen 2X in den Steuerbüchern von 1652 bis 1669 die Rückstände der duden zu tilgen und als bezahlt zu quittiren. Mittlerweile war die Nachricht in Österreich und draussen im Reich verbreitet worden, dass eine so bedeutende, gleichsam als Vorort der Judenheit betrachtete Gemeinde in der Residenzstadt des Kaisers vernichtet werden solle. Unheilverkündend, wie ein 9 Archiv der Stadt Wien s. s. 85/16t0. 2) Ib.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.