Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Journal
- Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Volume
- [9.] für das Schlujahr 1885-86 (1886)
- Date
- 1886-01-01
- Page
- – (sequence 108)
- Language
- German
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4 6. Der Stipendiat ist auch, nach Beendigung seiner Studien und Erlangung der Bahhinerhefähigung noch ein Jahr lang im Genüsse des Stipendiums zu belassen, wenn er dieses Jahr an der Seite eines in einer grösseren Cultusgemeinde wirksamen Babbiners mit Ausübung rahbinischer Funktionen zubringt. 7. Das Stipendium wird für dessen Inhaber in monatlichen Baten von 25 Gulden flüssig gemacht, welche bei der Direktion der Landes-Babbinerschule zu beheben sind. Indem unsere Anstalt diesen grosslierzigen Act der Munificenz einer der hervorragendsten Gemeinden des Vaterlandes mit lierzliehern Danke verzeichnet, sei der Wunsch ausgesprochen, dass auch andere. Gemeinden des Landes diesem Beispiele folgen mögen, damit bei der immer zunehmenden Zahl unserer Schüler auch die Mittel zur materiellen Versorgung derselben zunehmen. Die Bibliothek der Anstalt hat sich auch in diesem Jahre durch Ankäufe und Schenkungen vermehrt. Die letzteren sind in der Beilage C. nachgewiesen. In der Synagoge der Landesrabbinerschule haben an den beiden dem Versöhnungstage und dem Pesachfeste vorangehenden Sabbathen Prof. M. Bloch, an sonstigen Sabbathen und an den Feiertagen die reiferen Hörer der oberen Abtheilung gottesdienstliche Vorträge gehalten. Mit der Predigt des letzten Pesachtags war auch die Gedächtnissrede über den verewigten Dr. Leopold Zunz verbunden. — Herr Heinrich Freund v. Töszeg bewies sein Interesse für die Bestrebungen der Anstalt, indem er ein Stipendium von 50 Gulden ö. W. für denjenigen Hörer der oberen Abtheilung bestimmte, der im Laufe des gegenwärtigen Schuljahres die beste ungarische Predigt halten würde. Der Lehrkörper hat dieses Stipendium dem Hörer des III. Jahrganges LudwigBlau zuerkannt. Die am Schlüsse des vorigen Schuljahres eingelaufene Preisarbeit, welcher der Preis aus der Baron Philipp Schey v. Koromla’sehen Stiftung zuerkannt wurde, hatte den Hörer der oberen Abtheilung Ludwig Blau zum Verfasser. Das Urtheil über seine Arbeit lautet: »Im Ganzen muss der vorgelegten Arbeit Klarheit und Gründlichkeit in der Behandlung des weitverzweigten Stoffes nachgerühmt werden. Einzelne Behauptungen des Verfassers sind jedoch als unrichtig und voreilig entschieden zurückzuweisen, so insbeson- . dere dasjenige, was über den rein theoretischen Charackter von דיני נפשות und התראה aufgestellt wird. Auch wäre in der Arbeit bei