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Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest · 1886-01-01 · [9.] für das Schlujahr 1885-86 (1886) · page 107

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Journal
Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
Volume
[9.] für das Schlujahr 1885-86 (1886)
Date
1886-01-01
Page
– (sequence 107)
Language
German
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IRI
…/3122061-3122076--1302-3123476
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3 — den Gymnasialgegenständen am 23. Juni abgelialten. Das Tentamen der den zweiten Jahrgang der oberen Abtheilung absolvirenden Hörer fand am 22. Juni statt. Die Hörer der oberen Abtheilung haben ihren homiletischen Verein zu einem theologischen Vereine umgestaltet; der an der unteren Abtheilung bestehende Selbstbildungsverein setzte seine Thätigkeit in der bisherigen Weise fort. Von der Thätigkeit des Untersttizungvereines »E z ־ G h a j i m« sowie von den im Laufe des Schuljahres zu Gunsten der Landes- Rabbinerschule gemachten Schenkungen und Stipendienverleihungen gibt die Beilage B. Rechenschaft. Die isr. Cultus-Gemeinde von Szegedin hat in diesem Jahre einen glänzenden Beweis ihres warmen Interesses für die Wirksamkeit der Landes-Rabbinerschule durch eine Stipendienstiftung gegeben, deren Bedingungen hier im Wortlaute mitgetheilt werden mögen: Stipendien-Stiftimg. Die jüdische Cultusgemeinde in Szeged in bestimmte mit zehnjähriger Yerpflicbtung, das ist für die Zeitdauer vom 1. September 1886 bis 30. August 1896 ein Stipendium von 300ל sage Dreihundert Gulden ö. W. für einen zum Matrikelbezirke Szegedin gehörigen Schüler der Landes-Babbinerschule in Budapest, der durch gute Sitten, Strebsamkeit und guten Fortgang seiner Studien sich auszeichnet. Bedingungen der Zuerkennung des Stipendiums: 1. Die Direction der Landes-Babbinerschule schreibt den Concurs zur Bewerbung um das Stipendium aus und nimmt die Gesuche um dasselbe entgegen. 2. Unter den Bewerbern bringt die Direction der Landes-Babbinerschule die zu Berücksichtigenden in Vorschlag und der Vorstand der jüdischen Cultusgemeinde in Szegedin entscheidet darüber, wem das Stipendium zu gewähren sei. 3. Die Armut der Bewerber hat nur insoweit entscheidendes Gewicht, als sie mit gutem sittlichen Betragen und grösserem Fortschritt in den Studien sich verbindet. 4. Derjenige Schüler der Landes-Babbinerschule, der das Stipendium einmal erhält, bleibt bis zur Beendigung seiner Studien in dessen Genüsse, vorausgesetzt, dass er es vermöge seines Betragens und Fleisses verdient. Er ist verpflichtet dies alljährlich nachzuweisen. 5. Die jüdische Cultusgemeinde in Szegedin wünscht bei der Zuerkennung des Stipendiums auch auf den ungarissch klingenden Namen des Bewerbers Gewicht zu legen, was bei der Publieation des Concurses hervorzuheben sein wird. 1*

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