Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Journal
- Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Volume
- [2.] für das Schlujahr 1878-1879 (1879)
- Date
- 1879-01-01
- Page
- Seite 27 (sequence 27)
- Language
- German
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27 Anlagen und Fälligkeiten geweckt, entwickelt und entfaltet werden können. Hier wird die Denkkraft geübt, das Urtheilsvermögen geschärft, die Vernunft erhöhet und immer mehr an Kenntnissen bereichert und die Grundlage zum künftigen Lebensberuf gelegt, in dem dann der Erwachsene als nützliches Glied der Gesellschaft seine Lebensaufgabe. glücklich lösen soll. Ist nun die Pflicht der Eltern eine Privatpflicht, so ist die der Schule eine öffentliche und die Sache der Gesammtheit ist es, dafür zu sorgen, dass zweckentsprechende Volksschulen unter der Leitung wissenschaftlich gebildeter, pflichttreuer Lehrer gegründet und höhere Lehranstalten errichtet werden. Das Judenthum, diese Wahrheit erkennend, macht es dem Vater zu einer unerlässlich heiligen Pflicht, für den geistigen Unterricht seines Kindes Sorge zu tragen, es frühzeitig in der Lehre des Herrn unterrichten und zugleich jene Kenntnisse und Wissenschaften ihm beibringen zu lassen, welche es für irgend einen Lebensberuf fähig machen. So bemerken die Weisen: ״Wer seinen Sohn kein Handwerk oder was sonst zu einem anständigen Lebensberuf nothwendig ist, lehren lässt, trägt die gleiche Schuld, als ob er ihn zum Räuber erziehen würde 2). Hiermit begnügte sich aber das . Judenthum nicht, sondern es mussten auch überall geregelte Schulen errichtet werden und war es Aufgabe der Behörde über den fleissigen Schulbesuch, zweckentsprechenden Unterricht und guten Fortgang zu wachen 3). Ebenso wurde je nach Bedürfniss der Zeit für höhere Lehranstalten gesorgt. Auch gegen Irreführung und Verleitung zu vernunftwidrigen Ansichten und Handlungen hat das Judenthum Bestimmungen getroffen, indem es eine jede Art von Zauberei, Zeichendeutung, Todtenbeschwörung u. dgl. strenge bestraft, Aberglauben und Vorurtheil untersagt. 4) Das Verbot: ״Dem Blinden, dessen Geistesauge nicht scharf genug ist, die Wahrheit zu erkennen, sollst du durch Beibringung falscher Ansichten keinen Anstoss in seiner Geistesrichtung geben 5)a, gehört gleichfalls in diesen Zusammenhang. 2) Kiduschin 29a. 3) Baba Batkra 21a; Sabbatk 119b; Mairn. Talmud Thora 2, 1; Jore Dea 245. 4) Deut. 18, 10 14. 5) Leviticus 19, 14; Sifra z. St.