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Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest · 1879-01-01 · [2.] für das Schlujahr 1878-1879 (1879) · p. Seite 11

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Journal
Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
Volume
[2.] für das Schlujahr 1878-1879 (1879)
Date
1879-01-01
Page
Seite 11 (sequence 12)
Language
German
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IRI
…/3122061-3122064--0207-3122438
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12 darum jedweder Erwerb unmöglich. 13) Freilich waren die Bezüge so gering, 14) dass heute die untergeordnetesten Polizeidiener mit diesem Gehalte sich nicht zufrieden gehen würden. Zweites Capitel. §• 3• Polizei-Behörden und deren Organe. ״Im altrömischen Staate waren die Aedilen vorzugsweise polizeiliche Magistratspersonen, die Censur war der höchste Preis des Ehrgeizes und ihr war die Sittenpolizei anvertraut. Die Staatspolizei wurde von den Consulen verwaltet. Die Polizei war damals nicht als eine in sich verbundene Institution eingerichtet, aber schon die Theile der Polizeigewalt gaben dem Magistrat hohe Ehre und Macht zugleich.“ x) Auch im Judenthume war die Polizei keine organisirte, für sich bestehende Einrichtung, und mit Ausnahme der im §. 2 erwähnten Polizei-Tribunale in Jerusalem gehörten die meisten Agenden der Polizei dem Wirkungskreise der städtischen Gerichtsbehörden (בתי דינים) an; doch gab es auch besondere polizeiliche Aufsichts- und Executiv-Organe, die ihren besonderen Wirkungskreis hatten. Dahin gehören: 1. Die in einem jeden Bezirk und in einer jeden Stadt angestellten Aufseher über Mass und Gewicht * 2);יהיה לך מנה אגרדמים על המדות 2. Die Beamten der Aichämter יהיה לך: לבית דין קא מזהר רחמנא כלומר יהיה לך אדם ממונה על המדות שיתקן אותם ויחתום עליהם 13) Siehe Raschi z. St. Kethuboth 105a und Schitta Mekubezeth das. J4) Kethuboth 105a. ]) Bluntschli allgemeines Staatsrecht II. Band S. 177. 2) Baba Bathra 89a; Sifra Kedoschim Cap. 8; Sifri ed. Friedmann p. 294; Mahn. Geneba 8. 20; Sanhedrin 1, 1. Über die verschiedenen Lesearten in den beiden Talmuden und in den bezeichneten Stellen des Sifra und Sifri siehe Raschi Aboda Sara 58a, Aruch s. v. אגרדמין und s. v. אנרנמי, ferner die Anmerkung von'S. Buber Pesikta S. 97. n. und Frankel Monatsschrift 1852 S. 255. bT. 3. אגרנמץ dürfte als die richtige Leseart anzunehmen sein.

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