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Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest · 1879-01-01 · [2.] für das Schlujahr 1878-1879 (1879) · page 5

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Journal
Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
Volume
[2.] für das Schlujahr 1878-1879 (1879)
Date
1879-01-01
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Einleitung*. Unter den mannigfachen, alle Verhältnisse des menschlieben Lebens umfassenden Vorschriften des Judenthnms nehmen die Gesetze des Rechts eine hervorragende Stelle ein. Die Verordnungen, welche die gegenseitigen gesellschaftlichen Be- Ziehungen regeln, die Bestimmungen, welche die rechtlichen Verhältnisse der Menschen zu einander genau bestimmen und festsetzen, bilden einen wesentlichen Bestandteil der mosaischtalmudischen Lehre. Die Gottesidee, die das Judenthum trägt, und dessen Schwerpunkt ist, sie durchdringt auch das Recht und drückt ihm den Stempel der Göttlichkeit auf. Gerechtigkeit üben ist im Judenthume nicht bloss Bürgerpflicht, sondern auch Religionsgesetz und eine Rechtsverletzung nicht allein ein Verbrechen gegen die Gesellschaft, sondern auch eine Versüncligung gegen Gott. ״Der Ewige liebt das Recht“; ב) wer es übt, ehrt seinen Gott. ״Das Recht gehört Gott an“; * 2) wer es verletzt, sündigt gegen Gott. Diese mit der Religion so innig verwachsene Rechtsidee, welche die Grundlage aller Rechtsbestimmungen ist, erhebt den Richter zum Vollstrecker des göttlichen Willens, zum Vollzieher göttlicher Anordnungen und legt ihm den göttlichen Namen 3 אלהים) bei. 0 Psal. 87, 28. 2) Deut. 1, 17. 3) Exodus 21, 6. 22, 7, 8.

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