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Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur · 1931-01-01 · 29 (1931) · p. Seite 163

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
Volume
29 (1931)
Article
Adolphe Crémieux
Date
1931-01-01
Page
Seite 163 (sequence 12)
Language
German
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IRI
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reichs unter den Unbilden dieses Zustandes zu leiden. Im Jahre 1835 wurde ein jüdischer Kaufmann, der sich in der Schweiz, im Kanton Basel, niedergelassen hatte, von dort ausgewiesen, weil in jenem Kanton keine Juden wohnen durften. Die französische Regierung griff unverzüglich zu den strengsten Repressalien: alle politischen Beziehungen wurden abgebrochen. Cremieux, der sich bereits als Anwalt, besonders als Verteidiger eines der Minister Karls X. (1830), einen Namen erworben hatte, war damals Vize-Präsident des französischen Zentralkonsistoriums und sprach als solcher dem König Louis Philipp für dieses energische Einschreiten den Dank der Juden Frankreichs aus. Er betonte dabei die Bedeutung des Vorbildes, welches das Vorgehen der französischen Regierung anderen Ländern biete. Der König erwiderte, er sei glücklich, Europa ein Beispiel geben zu können und wünsche im Interesse aller Völker die allgemeine Durchführung der Judenemanzipation. Die ganze Kraft seiner Begeisterung für die Sache seiner verfolgten Glaubensbrüder bekundete Cremieux durch die berühmte Aktion bei der Blutbeschuldigung von Damaskus im Jahre 1840, bei der bekanntlich der Vertreter der französischen Regierung eine sehr zweifelhafte Haltung eingenommen hatte. Selbst die freisinnigsten Pariser Zeitungen brachten die von dem französischen Konsul Ratti Menton in Damaskus, der auch anli* 163

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