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Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur · 1927-01-01 · 28 (1927) · p. 109

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
Volume
28 (1927)
Article
Das Testament Israel Jacobsons
Date
1927-01-01
Page
109 (sequence 10)
Language
German
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IRI
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- 109 - durch einen schnellen Tod überrascht, konnte seine, der Gemeinde Halberstadt gegebene, diesbezügliche Zusage nicht schriftlich festlegen. (S. Auerbach.) «j Der Betrag der von der Frau eingebrachten Kapitalien ist im Testament mit 45 600 Thalern angegeben und. wie mir aus dem Codizill erfahren, Lei Lebzeiten ihr ausgezahlt Vordem -— Jacobson erbt dann nach ihrem Tode als Universalerbe, nach Abzug der von ihr gemachten größeren Legate, den gleichen Betrag, läßt ihn aber den Kindern als mütterliches Erbe schon bei Lebzeiten zu gleichen Teilen zukommen. 7) Im Sinne des Vaters haben die Söhne zur Feier seines hundertjährigen Geburtstags (17. Oktober 1868) den Vorständen der jüdischen Gemeinden zu Halberstadt, Braunschweig und Berlin je 500 Taler mit der Bitte übersandt, diesen Betrag ohne Unterschied der Konfession zu wohltätigen Zwecken zu verwelken. Dem Vorsteher der jüdischen Gemeinde zu Seesen, Direktor Dr. Arnheim, übergaben die ältesten beiden Söhne (Kuratoren der Jacobson-Schule) 100 Taler zu demselben Zweck. Zu Ehren des Verewigten fanden in den Synagogen zu Halberstadt, Hamburg, Vraunschweig und Berlin feierliche Gottesdienste statt. In Berlin sollte die Jubelfeier, so wünscht es der Vorstanh in seinem Dankschreiben an die Gebrüder Jacobson, dazu dienen, um unter den Glaubensverwandten des Gefeierten seinen großen beglückenden Menschentaten ein ewiges Andenken zu wahren und ähnliche Bestrebungen anzustreben und zu fördern. 8) Besitzer von Erambow ist seit dem 3. November 182& Meyer Jacobson; seit dem 9. Oktober 1846 sein Sohn Gottlieb Jacobson, der den Vater seit dem 25. Juni 1833 in allen Eutsangelegenheiten zu vertreten hatte. Bis 1855 bleibt das Gut in seinem Besitze. Von ihm erwirbt, es Diestel. Später ging es in den Besitz des Großherzogs über. o) Philippson: Angaben in den Gedenkblättern unter „Wohltäter der Anstalt" sind danach zu ergänzen.

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