Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 22 (1919)
- Article
- Der Ölberg im jüdischen Ritus
- Date
- 1919-01-01
- Page
- Seite 43 (sequence 6)
- Language
- German
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43 wurde ihnen durch Hadrian (135) und nachmals durch Heraklius (629) verboten; letzteres bereits sehr unwirksam, da bald darauf Stadt und Land von den Arabern erobert wurde (640). Und auch die Araber gestatteten ihnen das Wohnen nur in ganz vereinzelten, ärmlichen Vierteln der Stadt. Dennoch hat man es dem im ganzen toleranten Regime der Araber zu danken, daß. die Juden sich in Jerusalem in einer Weise betätigen durften, die in Anbetracht der allgemeinen Verhältnisse sehr überrascht und der Vitalität der Juden ein gutes Zeugnis ausstellt. Es ist von feierlichen Gebetversammlungen und Prozessionen die Rede, deren Schauplatz der Olberg war. Aus einem deutschen Dokument erfuhr das die staunende Welt das erste Mal. Es wird berichtet, unter anderm auch in einem Stück des Wormser Minhagbuches, daß „die Männer am Rhein" im Jahre 960 eine Anfrage richteten an die Gemeinden in Palästina aus Anlaß des Gerüchts, daß der Messias gekommen sei, und in einer Frage, die damit ganz und gar nicht, zusammenhängt, nämlich ob ein bestimmter Fehler in der Lunge des geschlachteten Tieres als kascher oder terefa zu beurteilen. In der ersten Frage werden die Deutschen kurz und bündig abgewiesen: Eigentlich verdient ihr gar nicht, daß man euch antworte, denn ihr achtet nicht auf die von den Weisen gegebenen Zeichen des Messias, die doch Nicht eingetroffen sind. In der zweiten Frage ergeht man sich etwas liebevoller: nach der dort, nämlich in Palästina, üblichen Praxis wird solches Fleisch gegessen. Nach dieser durchaus sachlichen Belehrung folgt den schöne, brüderliche Satz: „In Wahrheit aber wisset, daß wir es nicht unterlassen, am Olberge an allen Festtagen für euch zu beten". Solange diese Nachricht vereinzelt dastand, wollte man ihr nicht recht trauen, zumal das Dokument in dem, was den eigentlichen Bescheid ausmacht, die Unterschrift eines babylonischen Gaon trägt. Des Letzteren Bescheid wird jedoch von den Palästinern bloß zitiert, während die Sprecher sie selbst sind. Heutzutage jedoch wissen