Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 19 (1916)
- Article
- Briefe Alexander von Humboldts an Dr. Robert Remak 1839 bis 1855
- Date
- 1916-01-01
- Page
- Seite 125 (sequence 14)
- Language
- German
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125 Die nun im Zusammenhang ohne Zwischenbemerkungen abgedruckten rasch aufeinanderfolgendem Briefe Nr. 9 bis 14 haben es mit den letzten Schritten in der Dozentenangelegenheit zu tun. Man erkennt ausihnen den jugendlichen Eifer, den Humboldt bewies; wie ex aufs neue den jungen Gelehrten zu sich kommen ließ, wie er mit ihm Lei Johannes Müller zusammenkam, unr ihm den Wortlaut der Eingabe zu diktieren, wie er Remaks Gesuch mit einem eigenhändigen Briese begleitete, wie er an Schönlein schrieb, um diesen zu einem ähnlichen Schritte zu veranlassen, wie er mit sanften Worten Remak tadelte, der mit begreiflichem Ungestüm seine Sache zu fördern suchte und nahe daran war, sie durch eine entschiedene, dem gebietenden Staatsmann gegenüber unangebrachte Verteidigung seines Standpunkts zu verderben. Die ganz außerordentliche Bedeutung, dieser Briese besteht aber darin, daß Humboldt sich hiermit recht wie als Gönner der Wissenschaft so als Kämpfer für freiheitliche Ideen bezeichnet. Wie er nicht blos die Sache des Forschers führt, dessen Arbeiten er als wichtig erkannt hat, sondern wie er den Menschen in seinem Kampfe zu unterstützen sucht, der ihn zu seinem Lebensziel geleiten soll. Es ist rührend, mit welcherjugendlichen Wärme — Humboldt stand damals in seinem 78. Jahr — der überbeschäftigte Greis die Sache zu seiner eignen macht und schließlich durch seine Beharrlichkeit zu Ende führt. Die übrigens sehr kurze Eingabe Remaks an den König, welche das Diktat Humboldts benutzt, vom 24. Februar 1847 ist gedruckt bei Kalisch, S. 23, das Begleitschreiben Humboldts dazu vom 27. Februar sehr würdig und warm, daselbst S. 23 ff. Die all die Minister Eichhorn und Bodelschwingh gerichtete Königliche Kabinettsorder, welche aus die neu zu erfolgende Regulierung der bürgerlichen Verhältnisse der Juden hinwies, vom 8. März ermächtigte die Minister „den Bittsteller zu einem akademischen Lehramt bei einer inländischeu Universität, zu welchem er abgesehen von den konfessionellen Bedingungen sich qualifiziert zu admittieren, in-