Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 15 (1912)
- Article
- Die Ehre im Talmud
- Date
- 1912-01-01
- Page
- Seite 145 (sequence 83)
- Language
- German
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145 Frau zu schonen, er wird gewarnt, das bei Abschluß der Ehe in ihn gesetzte Vertrauen nicht zu mißbrauchen. Diese Warnung wird da nötig, wo es aus die Gesinnung des die Ehe schließenden Mannes ankommt, wo also die Kraft der Gemeinschaft, die Macht des Gesetzes ihre Grenze findet. Der Mann trete bei Abschluß der Ehe mit ernsten Absichten heran, der Gedanke, daß es ein Lebensbund sei, sei vorherrschend, von dem Willen sei er erfüllt, daß er den Bund für das Leben schließe. Frivol aber ist es und ein arger Vertrauensbruch, die Ehe mit der Absicht einzugehen, sie nach kurzer Zeit wieder lösen zu wollen. Die Alten begründen die Warnung mit dem Satze: ״Sinne nicht Böses gegen deinen Nächsten, der sicher bei dir wohnt, ft (Sprüche 3, 29). So haben die Talmudlehrer einerseits den Bestimmungen der Thora Rechnung getragen und die Ehe gelöst, wo ein Zusammenleben nicht wünschenswert oder nicht möglich war, andererseits dafür gesorgt, daß die heiligen Bande nicht willkürlich zerschnitten werden und dabei die Frau als den schwächeren Teil geschützt und nach Möglichkeit ihre Ehre gewahrt. Ich übergehe andere Stellen, die Gutes und Böses von der Frau erzählen und begnüge mich mit den angeführten, aus denen unzweifelhaft hervorgeht, daß sich die Talmudlehrer von Ueberschwenglichkeiten in Beurteilung der Frau fern gehalten, daß sie in ihr den Menschen in seiner Kraft und Schwäche sahen,, ihre Vorzüge, zumal die Weichheit ihres Gemüts wie die Wärme der Empfindung anerkannten, volles Verständnis für ihre Würde hatten und Achtung für sie forderten. Der Gedankengang der Talmudlehrer läßt den Schluß zu: Nicht Unfähigkeit des Geistes noch des Körpers kann vorgeschützt werden, um die Frau von vielen ihr bisher vorenthaltenen Berufen auszuschließen, nur darf sie ihrem eigensten Berufe, dem Hause, nicht entzogen werden. Sie soll in erster Reihe Gattin und Mutter sein. Versteht sie es, mit dieser hehren Pflicht noch anderes zu verbinden, sollen ihr die Türen weit geöffnet werden. tz Jebamot 37b. 10