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Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur · 1925-01-01 · 26 (1925) · p. Seite 112

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Journal
Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
Volume
26 (1925)
Article
Die Juden im Amerika spanischer Zunge
Date
1925-01-01
Page
Seite 112 (sequence 18)
Language
German
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— 112 — Bewohnern als Juden der Prozeß gemacht, im folgendem Jahre einem Zwölften. Da aber der Bischof doch mehr Eifer an den Tag legte, als der Staatsraison in neuerworbenen Ländern nützlich schien, beschnitt man seine Befugnisse stark. Wenn es sich nicht um ganz besonders schwere und eilige Fälle handelte, sollten die Kleriker der Neuen Welt erst die Erlaubnis des sevillanischen Glaubens« tribunales einholen, bevor sie die Verdächtigen verhaften, deren Vermögen einziehen, ja überhaupt den Prozeß beginnen konnten. Hätte man diese Verordnungen genau befolgt, so wäre die inquisitorische Tätigkeit der kolonialen Prälaten brach gelegt worden. Dies beabsichtigte auch offenbar das europäische Glaubensgericht und sandte von Spanien eigene Kommiffare mit weitgehenden Vollmachten nach der neuen Welt. Da man ihnen aber kein eigenes Gehalt aussetzte, machten sich diese Ehrenmänner ausschließlich an reiche Bewohner heran, deren Vermögen sie konfizieren und zu eigenem Nutzen verwenden durften. In Folge deffen mußte selbst der frömmste Mann, sowie er nur etwas Geld besaß, vor den Jnquisitionskommissaren zittern; arme Teufel dagegen konnten Heiden, Juden, Ketzer sein, die Gesandten des Glaubenstribunals nahmen keine Notiz davon. Der Skandal wurde schließlich so groß und die Kompetenzstreitigkeiten zwischen den Bischöfen und den Kommissaren der Inquisition so unerquicklich, daß König Philipp II., um das Übel niit der Wurzel auszurotten und zur gleichen Zeit die sogenannte Reinheit des Glaubens in seinen indianischen Ländern zu beschützen, durch eine Kabinettsorder vom 26. Januar 1569 je ein besonderes Glaubensgericht in Mexiko und Lima schuf und so den amerikanischen Geistlichen wie den Jnquisitionskommissaren jede inquisitoriale Tätigkeit entzog. Zur gleichen Zeit wurde den neuen Glaubenstribunalen von Neuem eingeschärft, daß sie chre Tätigkeit auf „alte Christen und deren Nachkommen sowie alle Personen, gegen die man in Spanien einzuschreiten pflegt", zu beschränken hätten. Diese Inquisition war in den indianischen Ländern zunächst mehr eine der Aufrechthaltung der spanischen Herrschaft gewidmete Behörde als eine religiöse Anstalt.

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