Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 14 (1911)
- Article
- Staat, Kirche und Judentum in Preußen
- Date
- 1911-01-01
- Page
- Seite 138 (sequence 30)
- Language
- German
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138 Tatsächlich hat auch der Staat in einigen Punkten seinen früheren starren Standpunkt verlassen und Konzessionen gemacht. Er sorgt für die Seelsorge und den Gottesdienst auch der jüdischen Gefangenen in seinen Anstalten und gewährt auch für den jüdischen Religionsunterricht an den königlichen höheren Lehranstalten, sowie bei mangelnder Leistungsfähigkeit der Schulunterhaltungspflichtigen, auch für den jüdischen Religionsunterricht an den öffentlichen Volksschulen Beihilfen. Es ist nicht die Aufgabe dieser Abhandlung und würde ihren Rahmen überschreiten, wenn hier im einzelnen aufgezeigt werden sollte, welche Möglichkeiten für den Staat auch nach der gegenwärtigen Gesetzgebung geboten sind, die Gleichstellung des Judentums in den nach übrigen Punkten zur Wirklichkeit zu machen. Die preußischeJudenheit aber wird es sich stets vor Augen halten müssen, daß diese Gleichstellung des Judentums im Staat ihr höchstes Ziel und ihre wichtigste Aufgabe im politischen Leben bedeuten muß und daß auch für den einzelnen Juden die volle staatsbürgerliche Emanzipation, die ihm das Gesetz bereits gewährt hat, erst dann zur Tatsache werden wird, wenn auch das Judentum vom Staat als gleichberechtigter Faktor neben den christlichen Kirchen anerkannt ist. Der Weg zur völligen Emanzipation des Juden führt über die Emanzipation des Judentums.