Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 14 (1911)
- Article
- Staat, Kirche und Judentum in Preußen
- Date
- 1911-01-01
- Page
- Seite 109 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 99% known words query
- IRI
…/3111067-3111094-3114752--3806-3114877- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Von Dr. Jsmar Freund. Bundesgesetz vom 3. Juli 1869 bildet den Schlußstein der Emanzipation der deutschen Juden. Wie der Helle Sonnenstrahl, vor dessen Licht und Wärme die Schädlinge der Luft vergehen, leuchtete es in die dunkelsten Winkel des deutschen Vaterlandes und vertrieb den Geist des Mittelalters auch aus denjenigen Bundesstaaten, in denen er am längsten einen Unterschlupf gefunden. Für Preußen brachte es sachlich nichts Neues. Bereits die Verordnung vom 6. April 1848 über einige Grundlagen der preußischen Verfassung hatte die Ausübung der staatsbürgerlichen Rechte von dem religiösen Bekenntnis unabhängig gemacht, die Verfassungsurkunden vom 5. Dezember 1848 und 31. Januar 1850 hatten diesen Grundsatz bestätigt. Nur insofern war das Bundesgesetz auch für Preußen von Bedeutung, als der bisher durch Landesgesetz aufgestellte Grundsatz nunmehr unter die Garantie des Bundes, später des deutschen Reiches gestellt und damit der Gesetzgebung Preußens die Möglichkeit einer Abänderung genommen wurde. Aber nicht alle religiösen Unterschiede hat das Gesetz von 1869 beseitigt. Es bezieht sich lediglich auf die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Verhältnisse. Ein Gebiet läßt es völlig unberührt, das ist das kirchliche. Unterschiede auf diesem sind durch das Bundes-