Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 11 (1908)
- Article
- Literarische Jahresrevue
- Date
- 1908-01-01
- Page
- 32 (sequence 8)
- Language
- German
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82 allem ist der Beweis erbracht, daß dort fünfhundert Jahre vor der bürgerlichen Zeitrechnung ein Altar oder Tempel gestanden habe. Von höchster Wichtigkeit ist ferner eine große Zahl neuer, bisher unbekannter Tatsachen aus der so dunklen Periode des babylonischen Exils. Es eröffnen sich dadurch für die nächste Zukunft ungeahnte Aspekte von weittragender Bedeutung für die biblischen Geschichtsstudien. Der bekannte französische Aegyptologe Clermont-Ganneau, der Leiter der französischen Expedition nach jenem Land, die in Elephantine mit der deutschen, an deren Spitze Dr. Otto Rubensohn aus Breslau steht, die Ausgrabungen betrieben haben, teilte über das bisherige Ergebnis französischen Blättern Verschiedenes mit und chloß mit dem Satze: „Fest steht heute jedenfalls, daß sich in Elephantine, und zwar an der Stelle der gegenwärtig betriebenen Ausgrabungen, ein jüdischer Tempel erhoben hat, dessen Reste stündlich bloßgelegt werden können und in denen sich mit viel Wahrscheinlichkeit unter anderen Tempelgeräten auch ein heiliges, für den Gottesdienst bestimmtes Buch finden dürfte, das eine Art Bibel aus dem Jahre 800 v. Ehr. darstellte." Diese Darstellung ist unzweifelhaft sehr interessant; aber sie ist auch zugleich ein Zeugnis für jene gefährliche Popularitätshascherei, die schon soviel Unheil angerichtet hat und die Männer von ernster Wissenschaftlichkeit wie Jacob zu einem so harten Urteil gegen alle Popularisierung der Wissenschaft treibt. Um wie viel ruhiger und besonnener als der große französische Aegyptologe urteilt ein vortrefflicher jüdischer Gelehrter, Samuel Poznanski, über die ganze Sache. Auch er konstatiert die Bedeutung des Fundes. Er gesteht, daß die Herausgeber dieser aramäischen Papyri, A. H. Sayce und A. E. Cowley, sich durch die Publikation ein neues Ruhmesblatt in der Geschichte der Erforschung der semitischen Altertumswissenschaften erworben haben. Dann giebt er eine Erklärung dafür, daß die Rechtsurkunden über Käufe und Verkäufe, Schenkungen, Nutznießungen bei Eheschließungen, Teilung von Häusern, Feldern, Sklaven und beweglichem